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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-17

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Auch in Block 4 steht die Finanzierung im Vordergrund. Konkret geht es diesmal um den Verteilkampf zwischen Bund und Kantonen.

Die bürgerliche Mehrheit in diesem Parlament ist offenbar nicht bereit, eine Gegenfinanzierung durch die Unternehmen und Eigentümer sicherzustellen. Ich rufe Ihnen hier nochmals in Erinnerung: Mit der Vollbesteuerung der Dividenden wäre die Unternehmenssteuerreform III finanziert, der Bundessteueranteil für die Kantone müsste nicht erhöht werden. Nun geht es aber darum, welchen Anteil der direkten Bundessteuer die Kantone erhalten und was dem Bund bleibt, nachdem Sie alle diese Anträge abgelehnt haben. Mit anderen Worten: Wir stopfen ein Loch der Kantone mit einem Loch beim Bund. Ausserdem passen wir den Finanzausgleich im Bereich des Ressourcenausgleichs an die veränderten Bedingungen an.

Die SP-Fraktion lehnt die verschiedenen Minderheitsanträge Aeschi Thomas und den Antrag der Minderheit I (Feller) ab und bittet Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Auch die nun vorliegenden Einzelanträge zu diesem Block lehnen wir ab. Wir haben in der Kommission eine Lösung gefunden, die von der Verwaltung entsprechend vorgeschlagen und abgeklärt wurde. Wir denken, das ist ein gangbarer Weg.

Unterstützen werden wir den Minderheitsantrag de Buman zu Artikel 196 DBG und den Minderheitsantrag Ritter zu Artikel 78h StHG.

Die Minderheit Aeschi Thomas zum Finanzausgleich will mit der Milderung der Solidarhaftung eine Korrektur im Finanzausgleich, die in keinem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III steht. Für diese Diskussionen haben wir das Gefäss des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich.

Auch den Minderheitsantrag Aeschi Thomas bezüglich des Step-ups bei freiwilliger Statusaufgabe lehnen wir ab.

Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 5 des Finanzausgleichsgesetzes bewirken eine restriktivere Regelung beim Härteausgleich und beim Ergänzungsbeitrag. Wir halten aber diese Ausgleichsmechanismen für sinnvoll und im Sinne der Solidarität auch für wichtig.

Beim Bereich der direkten Bundessteuer in Artikel 196 unterstützt die SP-Fraktion den Entwurf des Bundesrates bzw. den Antrag der Kommissionsmehrheit für einen Kantonsanteil von 20,5 Prozent an der direkten Bundessteuer. Damit würden den Kantonen rund 770 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stehen, um Steuerausfälle bei allfälligen Gewinnsteuersenkungen oder anderen Entlastungen zu kompensieren.

Wird dieser Kantonsanteil wie vom Ständerat entschieden auf 21,2 Prozent erhöht, so fehlen dem Bund rund 150 Millionen Franken, was wiederum kompensiert werden muss. Wer nun meint, das sei so einfach machbar und nicht so viel, den möchte ich an die letzte Budgetdebatte erinnern: Wir haben in diesem Parlament in der Wintersession zwei Wochen lang hart um verschiedenste, auch kleinere Beträge gerungen - denken Sie an die 5 Millionen Franken bei den landwirtschaftlichen Investitionskrediten oder an die 26 Millionen beim "Schoggi-Gesetz"! Mit jedem zusätzlichen Einengen des finanziellen Spielraums werden diese Beträge wieder und vermehrt unter Druck kommen.

Es ist ja interessant: Wir gehen immer davon aus, das Stabilisierungsprogramm sei einfach so machbar. Schauen Sie sich die Vernehmlassung der Konferenz der Kantonsregierungen an! Da sagt man zuerst: Jawohl, das ist richtig, wir sind grundsätzlich einverstanden damit, das Stabilisierungsprogramm zu unterstützen. Dann heisst es: Aber ja nicht auf die Kantone abwälzen! Dann folgen 48 Abschnitte, und in der grossen Mehrheit der Abschnitte, in fast jedem der Abschnitte steht "Lehnen wir ab!", "Wollen wir nicht!", "So nicht!". Es wird also noch eine Riesenübung.

Ein höherer Kantonsanteil würde den Steuersenkungswettlauf unter den Kantonen noch zusätzlich anheizen, da der finanzielle Spielraum damit ausgeweitet würde. Die SP lehnt dies ab, denn die Zeche bezahlen die privaten Haushalte, sei es mit Steuererhöhungen oder noch häufiger mit Leistungsabbau.

Den Minderheitsantrag de Buman, mit dem die Kantone verpflichtet werden, die Auswirkungen auf die Gemeinden zu berücksichtigen, unterstützen wir.

Auch der Minderheit Ritter, die den Step-up bei der Entlastungsbegrenzung mitberücksichtigen will, stimmen wir zu. Damit werden Abschreibungen auf stillen Reserven, die die Unternehmen bei der Aufgabe des Sonderstatus machen können, in die Entlastungsbegrenzung eingerechnet.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission und dann den Minderheiten de Buman und Ritter zuzustimmen. Ich bitte Sie vor allem darum, hier nicht mit einem grossen Kantonsanteil den ruinösen Steuerwettbewerb noch anzuheizen.