AB 197391
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-17
Wortprotokoll
Eigentlich ist durch den Kommissionssprecher und in den beiden Interventionen, die wir zwischenzeitlich gehört haben, alles gesagt worden. Ich halte mich relativ kurz, will aber doch die paar Schwerpunkte, die mir wichtig scheinen, in Erinnerung rufen. Zuerst ganz formell: Sie haben vier Geschäfte zur Genehmigung: das Änderungsprotokoll betreffend Albanien, das Änderungsprotokoll betreffend Serbien, dann das Beitrittsprotokoll betreffend Guatemala und den jährlichen Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen. Ich will wenige Worte verlieren zur Wirtschaftslage am Beginn des Jahres 2016 und die wirtschaftlichen Bedingungen, die Wirtschaftslage im Berichtsjahr, nur kurz streifen.
Sie erinnern sich, am 15. Januar 2015 haben wir den Wechselkurs aufgehoben bekommen. Das hat über Nacht für die Exporteure natürlich einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit bedeutet. Es ist zwischenzeitlich von den einzelnen Unternehmungen sicherlich mit aller Kraft versucht worden, diesen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit zu kompensieren, indem man Margen opferte, indem man Marketinganstrengungen verdoppelte, indem man sich mit aller Kraft gegen die Nachteile wehrte. Was wir hier aber einfach in Erinnerung behalten müssen, ist, dass auf dem Weg über das Margenopfer die Substanz geschwächt wird, dass die Investitionskraft geschwächt wird und dass damit auch die Innovationskraft weniger wird. Das könnte dann dazu führen, dass wir in ein, zwei, drei Jahren die Konsequenzen erst so richtig zur Kenntnis nehmen werden. Ich rede meinerseits sehr bewusst von einer drohenden schleichenden Deindustrialisierung, die ich unbedingt verhindern helfen will.
Was hat der Bundesrat für konkrete Gegenmassnahmen getroffen? Es ist gar nicht so einfach, in der Politik Massnahmen zu treffen, die kurzfristig wirken. Die zwei wesentlichsten haben wir benutzt und schnell gehandelt: Die eine war die Einführung der Kurzarbeitsentschädigung aufgrund von Wechselkursproblemen, die andere war im gleichen Kontext die Verkürzung der Karenzzeit auf einen Tag. Diese Massnahmen kommen den KMU auch entsprechend entgegen, das ist spürbar, und dafür hat der Markt sich auch bedankt.
Sicherlich wichtig ist - damit ziehe ich einen grossen Pinselstrich und weise in die Zukunft -, dass wir am Anfang einer Revolution industrieller Art stehen. Wir sprechen da von Industrie 4.0, und es geht um die Digitalisierung. Wir tun sicherlich gut daran, dieser Entwicklung nicht nur zuzuschauen und sie auf uns zukommen zu lassen und uns erst damit auseinanderzusetzen, wenn sie da ist. Wir tun gut daran, bereits jetzt das eine oder andere Element in die Lehrpläne einzubauen - das machen wir auch -, um die Jungen oder jene, die sich ausbilden lassen, darauf vorzubereiten. Die industrielle Entwicklung wird auf der einen Seite für nicht mehr ganz topmoderne Industrietätigkeiten in einer gewissen Deindustrialisierung bestehen, auf der anderen Seite wird die Digitalisierung der Einstieg in eine neue Industrie, die Industrie 4.0, sein.
Im letzten Jahr haben wir vor allem die Innovation gefördert, dafür bedanke ich mich noch einmal. Die zusätzlichen 20 Millionen Franken sind gut angekommen, auch wenn das nicht alle Welt ist. Sie haben die Unternehmerschaft ermutigt, und Mut ist dort ein wesentliches Gut. Für das laufende Jahr haben wir bereits zusätzliche 61 Millionen Franken anbegehrt. Das ist ein Betrag, den wir über die Veränderung der Buchhaltung im Kontext des Schweizerischen Nationalfonds "finden" konnten und den wir wiederum in die Förderung der Innovation im exportorientierten KMU-Bereich investieren wollen.
Ich erinnere daran, dass wir im Jahr 2015 vor allem auch über Standortförderung gesprochen und das Programm [PAGE 231] Standortförderung 2016-2019 verabschiedet haben. Dort muss es vor allem auch darum gehen, dass wir die administrativen Kosten senken, denn wir sind einfach teuer. Wir sind gut organisiert, wir sind auf diesem Wege auch bürokratisiert. Also muss es darum gehen, dass wir die Abläufe vereinfachen können. Ein für die KMU wesentliches Projekt ist der sogenannte One-Stop-Shop. Es wird jetzt mit den bei der Standortförderung bewilligten Geldern vorangetrieben.
Weiter geht es darum, dass man die regionalen Innovationsprojekte unterstützt. Ich verzichte da auf Ausführungen; wir haben darüber im Zuge der Diskussion über die Standortförderungsbotschaft intensiv gesprochen.
Das Exportrisikoversicherungsgesetz wurde letztes Jahr angepasst. Damit ist den KMU ein zusätzlicher Zugang zu Finanzierungsdienstleistungen aufgegangen. Auch das ist eine Unterstützung, um den schwierigen Bedingungen besser begegnen zu können.
Wir haben einen Bericht geliefert - den darf und den muss ich erwähnen -; dieser Bericht beschreibt 32 Massnahmen zur Senkung von Regulierungskosten. Diese 32 Massnahmen beziehen sich auf zwölf unterschiedliche Gebiete. Wir sind daran, sie umzusetzen; 12 Massnahmen sind umgesetzt, 9 folgen in diesem Jahr. Wir brauchen dann zum Teil auch die parlamentarische Unterstützung, um die übrigen Massnahmen auch noch durchsetzen zu können. Regulierungsreduktion ist also die Zielsetzung.
Die Strategie des Bundesrates heisst in einem Satz zusammengefasst: Innovation fördern und administrative Kosten reduzieren. Das ist die Antwort auf die nicht mehr vorhandene Untergrenze im Wechselkursverhältnis zwischen Franken und Euro.
Die Prognose der Konjunkturentwicklung für das laufende Jahr ist gestern publiziert worden. Sie kennen die Ansagen: Sie sind insgesamt etwas vorsichtiger, etwas zurückhaltender als noch im Dezember, aber es ist eine grundsätzlich doch positive Erholungsansage. Sie wird mit der bekannten Parametrisierung, mit der bekannten Systematik, Mechanik gemacht. Es wird nach bestem Wissen und Gewissen prognostiziert. Das ist für uns, für den Bundesrat, die Grundlage, um die weiteren politischen Schritte zu planen.
Das Schwerpunktkapitel im aussenwirtschaftspolitischen Bericht bildet der Wirtschaftsstandort und seine Schlüsselfaktoren. Schlüsselfaktoren sind die bilateralen Beziehungen. Darüber haben Sie heute Morgen gesprochen; ich verzichte darauf, zusätzliche Ausführungen zu machen, aber ich erinnere daran, dass 60 Prozent - grob gesagt - unseres Handels mit der Europäischen Union stattfinden. Es ist wesentlich, dass wir dieses Verhältnis geordnet, gesichert, die Rechtssicherheit garantierend, so schnell wie möglich wiederherstellen können. Mit der Europäischen Union handeln wir siebenmal mehr als mit den USA, zwölfmal mehr als mit China. Auch diese beiden Zahlen zeigen natürlich, wie wichtig die nachbarschaftlichen Vereinbarungen sind.
Wir brauchen Marktzugang, wir brauchen die Vermeidung von Zugangsdiskriminierung, wir brauchen die gesicherten nationalen Standards, wir brauchen die gesicherten Zollformalitäten. Je sicherer die Verhältnisse zu den einzelnen Märkten sind, die wir anvisieren, umso grösser ist das Interesse der Firmen, auf dieser Grundlage das Geschäft zu riskieren und damit Chancen zu eröffnen.
Ein Blick über Europa hinaus: Es wurde schon erwähnt, die WTO hat im Jahr 2015 vor allem die Ministerkonferenz in Nairobi gekannt. Dort sind die Handelsregeln neu festgelegt worden, die Exportsubventionen sind verboten worden. Wir haben die Auflage, bis 2020 unsere Subventionen nach "Schoggi-Gesetz" abzuschaffen; wir haben uns, das wurde gesagt, die Zielsetzung gegeben, dies bereits für das Jahr 2018 anzustreben, damit wir dann zwei Jahre zusätzlich Zeit haben, um das Feintuning zu machen, aber insbesondere natürlich auch, um zwei Jahre früher Rechtssicherheit für unsere Stakeholder herzustellen. Das Bundesamt für Landwirtschaft, das Seco, aber auch all die Betroffenen arbeiten intensiv an der neuen Gesetzesgrundlage. Ich bin sehr zufrieden mit dem Fortschritt, wir finden eine Lösung, wir müssen eine Lösung finden. Wie gesagt, es geht nicht darum, dass wir Mittel reduzieren, sondern es geht nur darum, dass wir WTO-konform werden, und da gibt es im Sinne von Direktzahlungen, wie wir sie kennen, Möglichkeiten.
Die WTO ist die Organisation, die den Welthandel überhaupt erst ermöglicht. Für uns ist es überhaupt keine Frage, ob man die WTO haben will oder nicht haben will, ob man sie pflegen will oder nicht pflegen will, ob man sie weiterentwickeln will oder nicht weiterentwickeln will - es muss sein. Ein kleineres Exportland wie die Schweiz ist auf die Rechtssicherheit rund um den Globus angewiesen. Deshalb engagieren wir uns auch entsprechend, um mitzuhelfen, dass die Doha-Runde letztlich doch noch schrittweise vorankommt.
TPP wurde vom Kommissionssprecher erwähnt. Es war alles richtig, was gesagt wurde. Ich kommentiere nur noch, indem ich sage: Wenn TPP Wirklichkeit geworden ist, dann gibt es für mich keinen Grund, weshalb TTIP nicht auch Wirklichkeit werden könnte.
Man will offensichtlich solche plurilateralen Verträge. Sie sind machbar, sind aber auf einer bestimmten Qualitätsstufe machbar. Wir können also ruhig davon ausgehen, dass das TTIP kommt und dass es noch in der "term of office" von Präsident Obama kommen wird. Wir bereiten uns natürlich entsprechend vor. Ich muss allerdings der Korrektheit halber sagen, dass es schwierig ist, sich Szenarien zurechtzulegen, wenn man noch nicht genügend Anhaltspunkte dafür hat, was dann die beiden Parteien wirklich miteinander vereinbaren werden.
Unsere Leute sind dran: Botschafter Chambovey ist in ganz engem Kontakt vor allem auch mit der amerikanischen Seite. Der amerikanische Handelsvertreter, also der Unterhändler, Michael Froman, ist grundsätzlich offen, ist für die Gespräche bereit und gibt uns die Informationen; aber auch er sagt, dass es die letzte Verhandlungsnacht sein werde, in der die Karten wirklich auf den Tisch gelegt würden - dann wird entschieden, was gilt, dann wird entschieden, worauf wir uns wirklich einzurichten haben. Das Einzige, was wir mit Sicherheit sagen können, ist, dass wir wenig Zeit haben werden, sobald das der Fall ist, wenn wir nicht beispielsweise im Rheintal die Industrie so exponiert und auf sich selbst gestellt lassen wollen. Weil allein die Zolldifferenzen Schweiz-USA, verglichen mit Deutschland- bzw. EU-USA, zwischen 3 und 8 Prozent ausmachen, wäre in kürzester Zeit die Wettbewerbsfähigkeit äusserst stark reduziert, womit es zu einer Verlagerung käme, die wir - das sage ich schon heute - uns nicht leisten können.
Wir werden ein Gesamtkonzept finden müssen, damit wir der Industrie vergleichbare Konditionen ermöglichen und gleichzeitig eine Landwirtschaft von bester Qualität erhalten können. Das wird so etwas wie die Quadratur des Kreises erfordern, wobei der Zeitdruck - darüber sind wir uns im Klaren - gross ist. Doch daran arbeiten wir jetzt im Vorfeld, so gut das irgendwie möglich ist: Es gibt einen sogenannten Trade Policy Dialogue zwischen der Efta und den USA. Es gibt die regelmässigen Kontakte zur EU, die wurden erwähnt. Es gibt eine interdepartementale Arbeitsgruppe, bei der das Seco die Federführung innehat. Und es gibt immer wieder Gutachten, die uns zeigen, was die quantifizierten Konsequenzen sein könnten. Wenn TTIP zustande käme und wir den Weg nicht finden würden, hätten wir, wie richtig erwähnt worden ist, einen BIP-Rückgang von rund 0,5 Prozent zu gewärtigen. Könnten wir in einer gleichwertigen Art und Weise mittun, dann würden wir ein BIP-Wachstum in der Grössenordnung von 2,9 Prozent verzeichnen können.
Das neue Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina ist in Kraft getreten. Die Abkommen mit Guatemala und mit Albanien habe ich erwähnt. Mit den Philippinen und mit Georgien haben wir fünfzehn Verhandlungsrunden abgehalten, die Abschlüsse der Verhandlungen sollen im Jahr 2016 stattfinden. Mit den Türken sind wir am Erneuern unseres Freihandelsabkommens. In den Verhandlungen mit Malaysia und Vietnam versuchen wir voranzukommen. Aber gerade dort wird es schwierig, wenn wir zur Landwirtschaftsthematik gelangen. Die Gegenseite verlangt Zugeständnisse betreffend Palmöl-Lieferungen, und unsere Seite würde natürlich im Kernbereich der Landwirtschaft tangiert. Deshalb [PAGE 232] suchen wir immer noch nach Auswegen. Was die Verhandlungen mit Indien betrifft, bin ich etwas positiver gestimmt als auch schon. Wir mussten sie im Frühjahr 2014 unterbrechen. Die indische Seite hat ihrerseits signalisiert, dass sie an der Weiterführung der Verhandlungen interessiert ist. Unsere Pharmaindustrie hat zur Kenntnis genommen, dass wir ihre Interessen mit aller Ernsthaftigkeit vertreten; deshalb werden wir auch von der Pharmaindustrie unterstützt, um diese Verhandlungen vorantreiben zu können. Im Weiteren sind Abklärungen im Gange, ob es denkbar wird, mit den Mercosur-Staaten Freihandelsdiskussionen zu führen. Die Zusammenarbeitserklärung mit Ecuador für ein Freihandelsabkommen wurde unterzeichnet.
Ich komme nun zu den Abkommen, die zu genehmigen sind, und schliesse meine Kommentare dazu gleich an. Auf einen Kürzestnenner gebracht, sind beim Protokoll zur Änderung der Freihandelsabkommen mit Albanien bzw. Serbien die Efta-Modellbestimmungen eingehalten: Es gibt ein Nachhaltigkeitskapitel, es gibt hohe Schutzniveaus durch Berücksichtigung von Arbeits- und Umweltstandards, die ILO-Konventionen werden eingehalten. Das sind für uns qualitativ gute Abkommen. Das Abkommen mit Guatemala ist nicht neu verhandelt worden. Wir haben ja vor etwa einem Jahr das Freihandelsabkommen mit Costa Rica und Panama abgeschlossen. Guatemala ist jetzt einzig diesem Abkommen beigetreten. Der guatemaltekische Markt ist für uns nicht ein Riesenmarkt, er ist aber auch ein Markt. Fragen der Rechtssicherheit werden damit geklärt, und eine Diskriminierung wird vermieden.
Beim Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen geht es um die üblichen Klärungen. Es geht unter anderem um einen vorübergehenden Verzicht auf Zölle auf gewissen textilen Vormaterialien; das ist dieses Jahr das Spezifische. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit der Textilindustrie verbessert. Das scheint uns wichtig zu sein. Es sind auch vorübergehende Erhöhungen von Zollkontingenten im Bereich Landwirtschaft Gegenstand dieser Massnahmen, nichts Spektakuläres.
Ich bitte Sie, diesen sämtlichen Bundesbeschlüssen zuzustimmen.