Studer Heiner · Nationalrat · 2002-03-12
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Herr Schlüer hat heute einiges gesagt, das ich voll und ganz unterstützen kann. Er hat nämlich gesagt, dass sich der Zivildienst bewährt habe. Es ist wichtig, dass wir das wiederholen. Er hat es gesagt; und er kommt aus der Fraktion, die früher ganz dagegen war, dann [PAGE 211] grosse Bedenken hatte und nun doch die Schritte getan hat. Das ist einmal wesentlich. Ich finde es gut, dass wir bei aller politischen Debatte immer auch sehen, wo andere oder wo wir Schritte zueinander getan haben.
Ein anderes Bedenken wurde auch ausgeräumt. Als dieses Gesetz gemacht wurde, war das Bedenken da, die Bestände der Armee könnten gefährdet sein. Das ist heute auch kein Thema mehr.
Jetzt wäre man also in der Situation, in der man bei der Gesetzesrevision einen richtigen, deutlichen Schritt weitermachen könnte, und zwar im Rahmen der geltenden Verfassung. Wir als Fraktion sind der Meinung, dass wir das tun sollen. Das ist auch der Grund, weshalb wir den Rückweisungsantrag unseres Fraktionspräsidenten Wiederkehr unterstützen. Unser zentrales Anliegen ist, dass wir den Schritt von der Gewissensprüfung zum Tatbeweis machen können. Das ist zentraler als die Frage, wie viel länger der Zivildienst dauert als der ordentliche Militärdienst. Das ist aufgrund der geltenden Verfassung möglich. Es ist nicht möglich - das ist uns auch klar -, einen Zivildienst zu fordern, der gleich lang ist wie der Militärdienst, weil es dann kein Tatbeweis ist, sondern eine freie Wahl; das lässt die Verfassung nicht zu. Diese Grenze ist klar zu setzen; aber ein längerer ziviler Ersatzdienst bei Tatbeweis ist aufgrund der jetzigen Verfassung, davon sind wir überzeugt, gültig und möglich. Der Tatbeweis ist ja nichts Neues und auch nichts Ideologisches. Um das zu belegen, blende ich kurz ins Jahr 1983 zurück. Damals hatte dieser Rat - es waren nur einzelne wenige von uns da, wie Kollege Günter, der damals schon aktiv war - die Volksinitiative "für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises" zu behandeln. Die damalige nationalrätliche Kommission hat diese Initiative abgelehnt, und dann kam die Frage - vor allem an die Kirchen -: Ihr hättet doch da noch etwas zu sagen? Dann haben der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und Justitia et Pax der katholischen Kirche eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Dieser gehörten Mitglieder des Parlamentes an, unter anderen auch Anton Keller, der Präsident der Zulassungskommission, und Kollege Günter; ihr gehörte aber auch Heinrich Ott an, der Theologieprofessor war. Auch Hans-Ulrich Ernst, der Chef der Eidgenössischen Militärverwaltung, und der frühere Ausbildungschef Wildbolz und Vertreter des Zivildienstkomitees waren dabei.
Diese Arbeitsgruppe wurde vom Sprechenden geleitet. Wir kamen in zwei Sitzungen zu einem Vorschlag eines Verfassungsartikels auf der Basis des Tatbeweises - das inklusive der Vertreter des hohen Militärs, die auch zur Folgerung kamen, dass Gewissensprüfungen, wie immer sie gestaltet sind, nicht objektiviert werden können. Die Bereitschaft, einen längeren Dienst an der Allgemeinheit zu leisten, ist der Beleg.
Nachdem während Jahren verschiedenste Schritte gemacht wurden und auch Kollege Schlüer aus seiner Sicht bestätigt hat, dass sich der Zivildienst bewährt hat, wäre es doch in Ausschöpfung der geltenden Verfassung möglich, in diesem Gesetz nun einen Schritt weiter zu gehen. Das sind unsere Hauptüberlegungen, weshalb wir den Antrag Wiederkehr unterstützen und Sie bitten möchten, der Kommission die Chance zu geben, diesen Fragenkreis, den sie nicht überprüft hat, noch anzupassen.
Wir sind der Erstrat, und es wäre doch ganz geschickt, wenn diese Möglichkeit noch bestehen würde.