Föhn Peter · Ständerat · 2016-03-17
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-17
Wortprotokoll
Es ist schon so und üblich, dass solche Petitionen mit einem schriftlichen Bericht erledigt werden. Nun habe ich aber per Kommissionsentscheid den expliziten Auftrag, unsere Erwägungen betreffend die Petition aus der Jugendsession nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich vorzutragen. Denn die Jugend ist uns zu wichtig, um nur schriftlich Bericht zu [PAGE 235] erstatten. Zudem fielen die Entscheide betreffend diese Petition nicht einstimmig, weder im Nationalrat noch im Ständerat.
Die Petition fordert politische Rechte auf eidgenössischer Ebene ab dem 16. Altersjahr. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates gab der Petition am 5. November 2015 mit 13 zu 10 Stimmen keine Folge. Die SPK-SR gab ihr an ihrer Sitzung mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls keine Folge. Es wurde kein Minderheitsantrag gestellt. Ich wurde aber als Kommissionspräsident beauftragt, ein paar Worte zu dieser Petition aus der Jugendsession zu sagen, denn sie wurde mit grossem Engagement und aufwendig vorbereitet.
Aus der Jugendsession hört man nämlich immer wieder, es gehe ja noch, wenn das Parlament die Anliegen der Jugendsession ablehne, aber enttäuschend für sie sei, wenn die Anliegen nicht einmal zur Sprache kämen und einfach ohne Wortmeldung als nichtig abgetan würden. Meine Stellungnahme ist also ein kleines Dankeschön und eine kleine Anerkennung für die Arbeit, die in der Jugendsession geleistet wird, das heisst für die politische Arbeit, die unsere Jugend verrichtet. Die SPK hat grossen Respekt. Wer es schon erlebt hat, weiss, welche Arbeit von der Jugend insbesondere in der Jugendsession geleistet wird. Es wird dort nämlich auf gutem, auf hohem Niveau diskutiert. Es werden Anträge wie hier Petitionen ausgearbeitet, und dafür gebührt den Jugendlichen Dank und Anerkennung. Da kann man auch von unserer Seite einmal mehr sagen: Wer die Jugend hat, hat die Zukunft!
Die Jugendsession fordert, dass Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit dem vollendeten 16. Altersjahr Volksinitiativen lancieren und unterschreiben dürfen. Die Gesetzesgrundlage sei entsprechend anzupassen. Die Petenten stellen also nicht Antrag, das Stimm- und Wahlrechtsalter zu senken. Sie stellen einzig Antrag, dass sie ab dem 16. Altersjahr Volksinitiativen lancieren und unterschreiben dürfen.
Ich komme zu den Erwägungen der Kommission. Die Kommission möchte am Grundsatz festhalten, dass allen die gleichen politischen Rechte zustehen. Die politischen Rechte sind als Einheit zu sehen und sind unserer Meinung nach nicht teilbar. Wer Initiativen ergreifen und unterzeichnen kann, soll unserer Meinung nach danach auch darüber abstimmen können. Es ist kaum nachvollziehbar, warum jemand bei der Unterzeichnung die Komplexität der Themen einer Volksinitiative erfassen können soll, jedoch letztlich nicht darüber abstimmen darf.
Das politische Mündigkeitsalter ist zudem im Zusammenhang mit dem zivilen Mündigkeitsalter zu sehen, welches ja bekanntlich bei 18 Jahren liegt. So ist die Kommission der Ansicht, dass Rechte und Pflichten miteinander einhergehen müssen.
Die Kommission befürchtet zudem auch, dass die Kontrolle der Unterschriften sehr komplex wäre, wenn wir dieser Petition Folge geben würden. Diese Personen wären im Stimmrechtsregister nicht erfasst, die Kontrolle wäre entsprechend aufwendig. Wenn der Petition Folge gegeben würde, müsste nämlich nicht nur eine Gesetzesanpassung vorgenommen werden, sondern sogar die Verfassung geändert werden. Denn Artikel 136 der Bundesverfassung sieht in Absatz 1 vor, dass die politischen Rechte in Bundessachen allen Schweizerinnen und Schweizern zustehen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Zudem wird festgehalten, dass alle die gleichen politischen Rechte und Pflichten haben. In Absatz 2 wird ausgeführt, worin diese politischen Rechte bestehen, nämlich in der Teilnahme an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes sowie in der Ergreifung und Unterzeichnung von Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten.
So kommt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zum Schluss, dieser Petition sei keine Folge zu geben. Sie anerkennt aber die motivierte Arbeit und das Mitdenken der Jugendlichen an der Jugendsession. Dafür gebührt ihnen Dank.