Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-03-17
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17
Wortprotokoll
Ich fasse zuerst die Abstimmungsergebnisse zu vier Minderheitsanträgen Aeschi Thomas zusammen: Artikel 5 Filag, Milderung Solidarhaftung - den entsprechenden Antrag haben wir in der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt; Artikel 23a Absatz 5 Filag, Aufhebung Härteausgleich - den entsprechenden Antrag haben wir mit 20 zu 4 Stimmen abgelehnt; Artikel 23a Absatz 5 Filag, Maximalbetrag Ergänzungsbeitrag - Ablehnung mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen; Artikel 196 Absatz 1 und Artikel 68 DBG, Konzept Vertikalausgleich - Ablehnung mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit ist bei diesen Minderheitsanträgen der Meinung, dass diese Forderungen nicht in die Unternehmenssteuerreform III einfliessen sollen. Sie sollen in den nächsten Wirksamkeitsbericht zum NFA einfliessen und dort behandelt werden. Die Anliegen sollten nicht mit der Unternehmenssteuerreform III vermischt werden.
Zum Konzept Vertikalausgleich: Die Mehrheit möchte hier dem Konzept des Bundesrates folgen, sie stimmt also der Erhöhung der Rückerstattungsbeiträge an die Kantone zu. Dieses Konzept ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entstanden, und es besteht darüber breiter Konsens.
Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 1bis Filag, Thema Step-up, wurde zurückgezogen. Hier liegen dafür drei Einzelanträge vor. Es ist eine wichtige Frage, wie der Übertritt eines Unternehmens von der Sonderbesteuerung in die Normalbesteuerung erfolgt. Der Bundesrat schlägt eine Lösung mit einem befristeten Sondersteuersatz für Unternehmenswerte vor, die während der Sonderbesteuerung geschaffen wurden und nun in die Normalbesteuerung übertragen werden. Analog der heutigen Behandlung der sonderbesteuerten Gewinne wird auch dieser Sondersteuersatz im NFA berücksichtigt. Der Bundesrat macht mit seinem Entwurf zu Artikel 23a Filag einen Vorschlag. Der Ständerat hat diese Lösung beschlossen.
In der Zwischenzeit hat sich nun gezeigt, dass es auch andere Lösungen für den Übergang gibt. Die Kommission hat diese Lösungen diskutiert und entsprechende Varianten für den Nachvollzug im NFA vorgeschlagen. Es liegt ein Antrag der Kommission zu Artikel 23a Absatz 1 vor. Der Änderungsantrag gemäss den drei Einzelanträgen zu diesem Kommissionsantrag stellt einen Kompromiss dar, der für alle Kantone gangbar ist, zumal dieser Wortlaut ja mit dem ursprünglichen Antrag in der Kommission besprochen wurde. Er entspricht meines Erachtens nun dem Anliegen einer Mehrheit in der Kommission.
Zu Artikel 78 StHG, Aufnahme des Step-ups in die Entlastungsbegrenzung: Den Antrag, der hier von der Minderheit Ritter vertreten wird, haben wir mit 13 zu 12 Stimmen nur knapp abgelehnt. Aufgrund der Debatte und der Voten der Fraktionssprecher, wie ich sie wahrgenommen habe, erübrigt sich hier eine Empfehlung, weil die Mehrheit diesem Einbezug des Step-ups in die Entlastungsbegrenzung zustimmt.
Bei Artikel 196 Absatz 4 DBG zur Berücksichtigung der Gemeindeebene hat die Kommission den von der Minderheit de Buman aufgenommenen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Das Verhältnis zwischen Kantonen und Gemeinden regeln die Kantone und Gemeinden. Hier können wir uns der Argumentation des Bundesrates anschliessen.
Bei Artikel 196 Absatz 1 DBG zum Kantonsanteil hat die Kommission den von der Minderheit I (Feller) aufgenommenen Antrag mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Auch hier empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Der Entwurf des Bundesrates enthält eine faire Aufteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund wird mit dieser Lösung statisch gesehen einige unvermeidliche Steuerausfälle haben; die Kantone erhalten primär sehr viel organisatorischen Spielraum für den Umgang mit ihren Steuerausfällen. Um den grösseren Teil abzufedern, ist der Bund bereit, etwas zurückzuerstatten, und das ist richtig so. [PAGE 487]