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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-03-17

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-17

Wortprotokoll

Die vorliegende Volksinitiative wirbt mit der Formulierung "sichere und wirtschaftliche Stromversorgung", zudem ist natürlich das Wort "Effizienz" omnipräsent. Für mich bedeutet eine sichere Elektrizitätsversorgung, dass es genug Strom gemäss der Nachfrage gibt. Es sollen und dürfen keine Stromlücken entstehen. Die Kunden, das heisst die Bevölkerung und die Wirtschaft, müssen die Sicherheit haben, dass sie auch in Zukunft ausreichend Strom kriegen. Eine wirtschaftliche Stromversorgung zu haben heisst für mich, dass die Stromversorgung gemäss Angebot und Nachfrage reguliert ist. Das heisst eben nicht, dass es eine staatlich und gesetzlich regulierte Versorgung ist, sondern eine wirtschaftliche, was die Effizienz schon einschliesst.

Effizienz meint im Allgemeinen, dass Input und Output in Relation zueinander gestellt und optimiert werden. Niemand ist gegen Effizienz. Unser marktwirtschaftliches System drängt den Unternehmer gerade permanent zu Effizienz. Denn wer will schon nicht bei weniger Einsatz mehr erhalten? Effizienz ist der rationale Umgang mit begrenzten Ressourcen. Das bestmögliche Resultat soll erzielt werden. Das ist Unternehmertum.

Mit diesen Ausführungen ist nun der Vergleich mit dem im Initiativtext vorhandenen und tatsächlichen Anliegen möglich. Der Verfassungstext der Initiative fordert Folgendes: Der Staat soll Ziele vorgeben. Bund und Kantone sollen Massnahmen ergreifen. Der jährliche Stromendverbrauch soll 2035 auf dem Niveau von 2011 rationiert werden. Die Initiative fordert eine Obergrenze für den Stromverbrauch. Ich sehe wesentliche Unterschiede zwischen dem, was die Initiative zu sein vorgibt, und dem, was sie tatsächlich will.

Die Initiative spricht von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz, stattdessen sehe ich Unsicherheit, staatlichen Interventionismus und Kontingentierung. In der Verfassung soll mit der Initiative ein konkretes quantifiziertes Ziel festgeschrieben werden, somit entlarvt sich die Initiative als etatistisches und dirigistisches Projekt. Solche Vorgaben verhindern den Markt, das Unternehmertum, somit auch Eigenverantwortung und Innovation, welche zu tatsächlicher Effizienz führen würden. Solche Vorgaben schaden unserem Wirtschaftsstandort in einer Zeit, in der wir eigentlich von Deregulierung und von Entlastungen für die Wirtschaft sprechen. Die Initiative führt nämlich nicht dazu, dass die Nachfrage sinkt, sondern dazu, dass das Angebot künstlich tief gehalten wird. Das führt zu einer weiteren Verzerrung und Verteuerung des Systems, keineswegs zur gewünschten Effizienz.

Seit 2004 bin ich mit meinem Betrieb bei der Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) engagiert. Das Ziel ist, den technischen Fortschritt zu nutzen und mit unternehmerisch tragbaren Massnahmen die Stromeffizienz stetig zu steigern. Auf freiwilliger Basis reduziere ich meinen Energieverbrauch im Betrieb; es besteht ja ein ökonomisches Eigeninteresse daran, mittelfristig weniger Geld für Strom auszugeben. So erstaunt es auch nicht, dass ich mit meiner Firma bisher über den gesteckten Zielen liege. Mit solchen Massnahmen auf eigenverantwortlicher Basis ist die Wirtschaft also bereits auf gutem Weg, den Stromverbrauch bedeutend zu senken. Der Kommissionssprecher, Kollege Wasserfallen, hat ja das Erfolgsmodell der Enaw in seinem Kommissionsreferat mit eindrücklichen Zahlen unterlegt.

Effizienz rechnet sich betriebswirtschaftlich aber nur, wenn der Unternehmer gemäss den eigenen finanziellen Mitteln entscheiden kann, wann eine Investition für ihn Sinn macht und wann eben noch nicht. Die Gesellschaft und die Wirtschaft machen bereits einen Wandel durch, was die [PAGE 513] Sensibilität für Stromeffizienz anbelangt - dies nun mit einer harten Limite, mit Zwang und einer fixen Strombegrenzung forcieren zu wollen, ist entmündigend und kontraproduktiv. Einen entsprechenden Zielwert in die Verfassung zu schreiben ist auch willkürlich. Daher lehne ich diese Initiative ab.