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AB 197640

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-17

Wortprotokoll

Ich bin weiterhin der Meinung, dass Sie diese Motion ablehnen sollten. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ist grundsätzlich auf einer soliden Grundlage gut unterwegs, das ist wesentlich. Die Beurteilung in einem Wort lautet: Das Instrument ist zweckmässig. Wir haben selbstverständlich aufgrund des Vorstosses die Erhöhung einer Bürgschaftslimite geprüft und die Vor- und Nachteile abgeschätzt. Wir stellen fest, dass lediglich rund 10 Prozent der gewährten Bürgschaften die Limite von einer halben Million Franken ausnutzen, und dies bei im Vergleich zu heute relativ hohen Zinsen. Im Moment haben wir ja quasi eine Nullzinssituation. Die Nachfrage nach grösseren Bürgschaften dürfte bescheiden sein und bleiben. Einzelne Bürgschaftsorganisationen sind äusserst zurückhaltend gegenüber einer Erhöhung der Limiten. Dass die Limitenerhöhung Auswirkungen auf die Eigenkapitalsituation und die Liquidität der Bürgschaftsorganisationen hat, ist selbstverständlich. Es muss eine der Zielsetzungen bleiben, dass die Bürgschaftsorganisationen insgesamt gesund unterwegs sind. Mittel- bis längerfristig müsste, wenn man auf 1 Million Franken erhöht, mit einer Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes gerechnet werden. Das Ausfallrisiko beurteile ich damit nicht. Ich stelle aber fest, dass der Kreditmarkt für KMU grundsätzlich funktioniert. Er funktioniert sogar besser, als wir es ihm zutrauen. Deshalb ist auch ein Ausbau der staatlichen Interventionen aus Sicht des Bundesrates nicht nötig.

Die Frankenstärke ist natürlich eine besondere Herausforderung. Aber sie ist vor allem auch eine Herausforderung mit Blick auf die Kostenstrukturen der Unternehmungen. Das Bürgschaftswesen als Nischenprodukt für die KMU-Finanzierungen kann, wenn es um Kostenstrukturprobleme geht, keine Lösung darstellen. Lassen wir also das Instrument richtig eingesetzt! Ich stelle fest, dass es in genügendem Masse zur Verfügung steht, dass es als Ergänzung zur Normalfinanzierung der Privatfinanz angewendet werden kann und angewendet wird. Der Bundesrat ist der Meinung, wir hätten ein zweckmässiges Instrument, es würde genügen, es würde auch in der heutigen Zeit genügen.

Deshalb bittet er Sie, die Motion abzulehnen.