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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-04-25

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-25

Wortprotokoll

Mit dem Antrag meiner Minderheit I zu Artikel 4 Massnahme 11 geht es mir darum, dass hier in diesem Rahmen bekräftigt wird, dass Freihandelsabkommen nur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Landwirtschaft und des Schutzes des geistigen Eigentums einzugehen sind. Dies sind zwei wichtige und auch oft umstrittene Punkte bei Verhandlungen über Freihandelsfragen. Zum einen geht es darum, dass eine uneingeschränkte Öffnung der Agrarmärkte das Ende einer eigenständigen, produzierenden schweizerischen Landwirtschaft bedeuten würde; dies ist zu verhindern und daher zwingend zu berücksichtigen. Zum andern ist auch der Schutz des geistigen Eigentums ein Aspekt, der bei Freihandelsabkommen nicht verhandelbar sein soll. Für wichtige Industriezweige der Schweiz und generell zum Erhalt des Forschungs- und Innovationsplatzes ist dieser Schutz zentral. Ich bitte Sie, im Sinne einer Konkretisierung und Priorisierung diesem Antrag zuzustimmen.

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 5 soll das Ziel 4 neu formuliert werden: "Die Schweiz setzt ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU unter Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz fort." Dies ist ein Bekenntnis zum Bilateralismus, wie wir ihn bisher kennen. Die politischen und wirtschaftlichen bilateralen Beziehungen der Schweiz im Sinne einer freundnachbarschaftlichen, ebenbürtigen Beziehung sollen fortgeführt werden. Das heisst, bei gegenseitigem Interesse wird verhandelt und werden auch Verträge abgeschlossen.

Eine sogenannte Erneuerung und Entwicklung braucht es nicht. Eine Fortführung genügt, weil Erneuerung und Weiterentwicklung eine weiter gehende politische Integration oder zumindest eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen implizieren, beispielsweise in Form einer politisch-institutionellen Einbindung, welche der Unabhängigkeit der Schweiz und dem Bilateralismus widerspräche.

Die Schweiz ist ein unabhängiger und neutraler Staat, und als solcher darf sie nicht an einer politischen Integration oder Einbindung in die EU interessiert sein. Gemäss Umfragen will das die Bevölkerung auch nicht. Die Unabhängigkeit der Rechtsetzung und Regulierungstätigkeit sowie der Gerichte ist dabei infrage gestellt. Eine faktisch zwingende und dynamische Übernahme von EU-Recht und EU-Regulierungen soll und darf es nicht geben. Als Unternehmer sträuben sich mir die Haare bei der Kombination der Begriffe Regulierung und Dynamik. Die Rechtssicherheit und die Rechtsakzeptanz stehen hierbei auf dem Spiel.

Beim Antrag meiner Minderheit I zu Artikel 5 Massnahme 16 geht es, wie eingangs erwähnt, um eine Ergänzung im Sinne der Bundesverfassung. Es muss aus unserer Sicht klarwerden, unter welchen Voraussetzungen und Vorgaben eine Lösung mit der EU für das Freizügigkeitsabkommen zustande kommt. Die jetzige Massnahme ist aus unserer Sicht zu offen formuliert und lässt dort, wo die Bundesverfassung klare Vorgaben gibt, zu viel Spielraum.

Bei meinem letzten Minderheitsantrag, dem Antrag zu Artikel 5 Massnahme 18, geht es um weitere Kohäsionszahlungen. Seit 1989 hat die Schweiz bald 7 Milliarden Schweizerfranken im Rahmen der Übergangshilfe an die Staaten Osteuropas ausbezahlt. Letztendlich stützen diese Zahlungen der Schweiz ein Umverteilungsprogramm auf Stufe EU und belassen die Staaten Osteuropas in Abhängigkeit. Ohne finanzielle Selbstständigkeit gibt es aber keine Unabhängigkeit und Freiheit. Es liegt nicht im eigentlichen Interesse der Schweiz, weiterhin solche hohen Kohäsionszahlungen zu leisten. Zudem wurde auch schon bemängelt, dass diese Hilfe ineffizient eingesetzt werde und teilweise in zentralistischen und lokalen Bürokratieapparaten versickere.

Viele mitfinanzierte Projekte verfolgen zudem auch politische, ideelle und integrative Ziele. Selbst der aktuelle Evaluationsbericht spricht von zeitlichen Verzögerungen, administrativen Belastungen und steigerungswürdiger Effizienz und Wirksamkeit. Es geht auch nicht an, dass man diese Umverteilung noch marktwirtschaftlich zu rechtfertigen versucht. Letztendlich ist es gegenüber dem Schweizer Steuerzahler nicht redlich, wenn weiterhin solch immense Summen im Ausland versickern.