preparatory:AB 198070
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Ich beginne gleich mit Artikel 12: Hier beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit die Aufnahme einer neuen Massnahme 43bis zur Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV zwecks längerfristiger finanzieller Sicherstellung derselben. Das tut sie vor allem auch vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit der Schuldenbremse für den Bundeshaushalt und des negativen Umlageergebnisses in den letzten beiden Jahren. Ihre Kommission hat der Aufnahme der neuen Massnahme 43bis mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
Ich komme zu Artikel 14: Hier beantragt Ihnen eine Minderheit Tuena, Ziel 13 derart zu ergänzen, dass die Schweiz die Migration eigenständig durch Kontingente und Inländervorrang steuert. Die Kommission lehnt diese Ergänzung ab, und zwar mit 15 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass bestehende Verfassungsbestimmungen nicht ins Legislaturprogramm aufzunehmen sind.
Ich gehe zu den Massnahmen in Artikel 14 über. Die Kommission beantragt Ihnen die Aufnahme einer neuen Massnahme 48bis: "Einsatz der Schweiz auf internationaler Ebene für eine konsequente Durchsetzung von Schengen/Dublin und für eine gerechtere Aufnahmepolitik bei der Verteilung der Asylbewerber in den Dublin-Staaten." Ihre Kommission hat der Aufnahme der neuen Massnahme 48bis mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Der Antrag der Minderheit Tuena zu Massnahme 48ter, "Einführung einer Asylobergrenze", wurde soeben zurückgezogen; Ausführungen erübrigen sich.
Abgelehnt hat Ihre Kommission die Aufnahme einer neuen Massnahme gemäss den Minderheitsanträgen zu den Ziffern 48quater und 48quinquies, welche beide eine Stärkung des Grenzwachtkorps verlangen; dies, weil das Anliegen bereits aufgegleist ist. Die Minderheit Sollberger unterlag der Minderheit Schneeberger mit 11 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Minderheit Schneeberger ihrerseits unterlag dem Entwurf des Bundesrates mit 11 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Ich komme zu Artikel 15 bzw. zu den entsprechenden Streichungsanträgen zu den Massnahmen 49 und 50. Bei Massnahme 49 geht es um die Erweiterung der Fiskalstrafrechtshilfe. Den diesbezüglichen Streichungsantrag hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Abgelehnt hat Ihre Kommission auch die Streichung von Massnahme 50, bei der es um die Verabschiedung der Istanbul-Konvention geht, einer Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Streichungsantrag wurde mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Wir kommen zu Artikel 16. Bei der dazugehörenden Massnahme 54 hat die Kommissionsmehrheit eine neue Massnahme 54bis betreffend Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee in den Jahren 2017 bis 2020 beschlossen. Der neuen Massnahme 54bis hat die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Schliesslich noch zu Artikel 17: Hier hat Ihre Kommission sowohl bei Ziel 16 wie auch bei der dazugehörenden Massnahme 60 insofern Präzisierungen beschlossen, als sich die Schweiz bei ihrem Engagement für die internationale Stabilität wie auch bei der Verabschiedung der aussenpolitischen Strategie an der Unabhängigkeit und Neutralität zu orientieren hat; dies bei Ziel 16 mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen und bei Massnahme 60 mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Ich bin damit am Schluss von Block 4 angelangt und bitte Sie, immer der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.