Burkart Thierry · Nationalrat · 2016-04-26
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten, dies aus drei Gründen:
1. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass bereits heute eine Meldepflicht für Personen in amtlicher Tätigkeit besteht. Das sind Behördenmitglieder wie auch Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. In Zukunft wären neben diesen Behördenmitgliedern und Lehrpersonen auch das Personal von Kinderkrippen, Mütter- und Väterberatungsstellen, Sporttrainerinnen und -trainer, Nannys oder Tageseltern, Therapeuten, Musiklehrer, Religionspädagogen, Organisationen wie die Caritas usw. meldepflichtig.
2. Es gibt heute schon Kantone wie z. B. Waadt und Genf, die ihre gesetzgeberischen Zuständigkeiten genutzt und weiter gehende Meldepflichten eingeführt haben, welche über die bundesrechtliche Regelung hinausgehen.
3. Insbesondere aber würde die Revision einer problematischen Relativierung des Berufsgeheimnisses für Anwälte und Anwältinnen Tür und Tor öffnen. Sie wären nämlich im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens verpflichtet, vom Berufsgeheimnis geschützte Informationen offenzulegen, sofern die geheimnisberechtigte Person bzw. die vorgesetzte Behörde oder die Aufsichtsbehörde die Anwältin oder den Anwalt vom Berufsgeheimnis entbunden hat. Entgegen dem im letzten Satz von Artikel 13 Absatz 1 des Anwaltsgesetzes statuierten Grundsatz soll der Anwalt in einem solchen Verfahren keine Wahlmöglichkeit mehr haben, ob er im Falle der Entbindung aussagen will oder ob es nach seiner Beurteilung vorzuziehen ist, im Interesse des Mandanten zu schweigen.
Da liegt aber ein bedeutender Paradigmenwechsel vor. Im Rahmen eines Zivil- oder Strafverfahrens wird einem Anwalt nämlich ohne Weiteres zugetraut, dass er beurteilen kann, ob er - selbstverständlich nach erfolgter Entbindung - im Interesse des Kindes aussagen oder schweigen soll. Es ist also nicht einzusehen, weshalb diese Güterabwägung im Zusammenhang mit dem Kindesschutz durch die gleiche Person nicht mehr vorgenommen werden darf.
Aus diesen drei genannten Gründen ersuche ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.