Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-03-13
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Ich möchte lediglich zu Ziffer 5 dieser Interpellation von Kollegin Doris Leuthard eingehen: Der Bundesrat bekräftigt einmal mehr, dass er keine steuerliche Abzugsfähigkeit der Löhne der Jugendlichen einführen will. Er spricht in diesem Zusammenhang von "neuen intransparenten Streusubventionen". Er geht sogar so weit, dass er befürchtet, gut situierte Familien würden ihr Hauspersonal durch Lehrlinge ersetzen. Auch wenn der Bundesrat Angst vor der Steueroptimierungspraxis vieler Bürger und Bürgerinnen hat, zeigt diese Antwort doch, dass er einen wesentlichen Faktor völlig übersehen hat: Nicht jede Familie kann eine einjährige Hauswirtschaftslehrstelle anbieten. Voraussetzung dazu ist und bleibt die Ausbildung der Lehrmeisterin. Die Ausbildung einer Haushaltlehrtochter darf nur von den Hausfrauen übernommen werden, welche eine zusätzliche vom BBT anerkannte fachliche Ausbildung und den Lehrmeisterkurs absolviert haben. Die Hausfrau ist in diesem Fall also eine selbstständige Arbeitgeberin - jedoch ohne ein eigenes Einkommen. Mit ihrem Status sind sowohl Rechte wie auch Pflichten verbunden: so die Pflicht zur Bezahlung der Sozialleistungen, zum Abschluss der erforderlichen Versicherungen usw. Heutzutage stellen wir jedoch fest, dass die Anzahl Lehrstellen in Familienhaushalten angesichts der gewollten ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit vieler Frauen immer kleiner wird. Die Bereitschaft, sich als Lehrmeisterin auszubilden, ist gering - nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Lohn und Lohnnebenkosten der Lehrtochter dürfen nicht von den Steuern abgezogen werden - dies im Gegensatz zu selbstständig erwerbenden Lehrlingsausbildnern mit Einkommen.
Der somit künstlich hergestellte Unterschied zwischen einem privaten Lehrbetrieb, welcher als Familie bezeichnet wird, und einem so genannten regulären Lehrbetrieb führt zu einer Ungleichbehandlung. Dies nur, weil der Familienhaushalt keine auf Erwerb ausgerichtete Unternehmung darstellt. Es wird immer noch davon ausgegangen, dass die Lehrmeisterinnen durch die Anwesenheit einer in Ausbildung stehenden Hauswirtschafterin entlastet werden. Somit wird deren Leistung als angenehme Entlastung ohne Ausbildungsinhalt dargestellt und zu den Lebenshaltungskosten gezählt, die vom Einkommen nicht abgezogen werden können.
Dies ist nicht nur sachlich falsch, sondern widerspiegelt zugleich die fehlenden Kenntnisse und die fehlende Wertschätzung der innerhäuslichen Arbeit, welche jedoch einen sehr hohen gesellschaftlichen Wert enthält.
Der Bundesrat hätte angesichts der bereits in verschiedenen Kantonen aufgestellten Forderungen sehr wohl eine Ergänzung des Steuerharmonisierungsgesetzes vorschlagen können. Die Einführung eines zusätzlichen anorganischen Abzuges, welcher an klare Vorschriften gebunden wäre, macht durchaus Sinn. Ich erhoffe mir von der heutigen Diskussion eine gewisse Sensibilisierung und erwarte, dass der Bundesrat in diesem Bereich handelt.
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