Naef Martin · Nationalrat · 2016-04-26
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-26
Wortprotokoll
Es wurde mehrfach gesagt, aber ich möchte es trotzdem noch einmal betonen: Es geht bei der Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag nicht um Wiedergutmachung, auch wenn der Titel der Initiative so lautet. Man kann das, was geschehen ist, nicht wiedergutmachen. Man kann es aber anerkennen, man kann es aufarbeiten. Es geht auch nicht darum, dass sich gesellschaftliche Vorstellungen oder Rechtsauffassungen einfach verändert hätten, sondern es geht um begangenes Unrecht, um systematisch begangenes Unrecht durch die Gesellschaft einerseits, durch Behörden und Institutionen andererseits. Ich sage das auch als langjähriger Mitarbeiter der Vormundschaftsbehörde, der heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, der Stadt Zürich.
Die Geschichte des Vormundschaftswesens und beispielsweise auch die Geschichte der Psychiatrie sind in den Fällen, um die es hier geht, nicht nur kein Ruhmesblatt, sondern eine Schande. Uns bleibt nichts anderes übrig, als uns vor den Opfern zu verneigen. Entschuldigen können wir uns nicht.
Wir haben seit einiger Zeit - Sie wissen das - ein neues Erwachsenenschutzrecht. Es geht vielleicht ja nicht nur darum, in die Vergangenheit zu schauen, sondern auch darum, etwas daraus zu lernen. Heute handelt es sich eigentlich nicht mehr wie damals um Eingriffe des Staates, gestützt auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, gesellschaftliche Normen. Heute geht es vielmehr, nach unserem Verständnis, um Schutz und Unterstützung von schutz- und unterstützungsbedürftigen Personen - nach der Idee, so wenig wie möglich einzugreifen und so viel wie nötig zu tun, eben hinzuschauen und nicht wegzuschauen, wie es heute Morgen auch schon ein Thema war. Ich orte da gewisse Widersprüche in der Argumentation zwischen dem, was heute Morgen, und dem, was heute Nachmittag gesagt worden ist. Es geht heute also nicht um Moral, sondern um das Wohl von schutzbedürftigen Menschen, wenn Entscheidungen zu treffen sind; es geht darum, sie zu unterstützen, sei es medizinisch-psychiatrisch, sei es beispielsweise durch Platzierung in einer Familie.
Das neue Erwachsenenschutzrecht bedeutet nicht, dass es heute, wie das Herr Schwander angetönt hat, keine Fehlentscheide mehr gäbe; das ist nicht so. Aber wir können nicht mit heutigem Unrecht, das in einzelnen Fällen geschehen mag, früheres Unrecht rechtfertigen, wie das Herr Schwander eigentlich vorgeschlagen hat.
Wir haben heute auch die Situation, dass es einen Rechtsschutz gibt und nicht einfach willkürliche Entscheide; teilweise lief es bei den administrativen Einweisungen ohne gerichtliche Entscheide. Es geht heute um massgeschneiderte Lösungen für schutzbedürftige Menschen. Es wurden im neuen Recht auch alte Begriffe, die damals im Zusammenhang mit der Administrativhaft verwendet wurden, beispielsweise "liederlicher Lebenswandel" und Ähnliches, aus dem Gesetz gestrichen.
Und was die administrative Versorgung ohne Gerichtsentscheide betrifft: Das entsprach auch damals nicht dem Rechtsstaat, Herr Zanetti. Recht kann auch Unrecht sein, man vergleiche die Perversion und Erosion der deutschen Rechtskultur während den dunklen Zeiten des Zweiten Weltkrieges.
Heute aber geht es um die Anerkennung des Unrechts. Es geht zudem um die Zukunft, in der wir als Behörden und als Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen ethischer handeln mögen.
Ich bitte Sie darum, den Gegenvorschlag zu unterstützen.