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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2016-04-26

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2016-04-26

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung: Auch ich bin Mitglied des Initiativkomitees. Als ehemalige Vizepräsidentin eines bernischen Schulheims für verhaltensauffällige Kinder, das vor hundert Jahren als "Anstalt für schwererziehbare Knaben" bezeichnet wurde, beschäftigte mich die Geschichte dieser Institution und der damals dort platzierten Kinder sehr.

Mein Votum betrifft deshalb hauptsächlich den Bereich von Heimplatzierungen. Zu diesem Thema referierte vor gut einem Monat an einer vom Schweizerischen evangelischen Kirchenbund organisierten Tagung in Bern der Historiker Dr. Thomas Huonker, der auch Mitglied des Initiativkomitees ist. Ich zitiere zwei Sätze aus seinem Vortrag: "Viele fremdplatzierte Kinder hatten es im Heim oder als Verdingkinder allzu oft eben gerade nicht besser als in ihrer Familie. Das ist der Skandal, nicht die Massnahme der Fremdplatzierung als solche." Ziel der Tagung war es, zum Nachdenken anzuregen und zu Nachforschungen über die Rolle der reformierten Kirchen bei Fremdplatzierungen bis 1981 zu ermutigen. Dadurch soll auch die Anerkennung des Leides der Opfer erreicht werden.

Das 19. Jahrhundert wurde schweizweit zum "Jahrhundert der Anstalten", wie es Historiker Thomas Huonker nennt. Arme Kinder wurden auch gegen den Willen der Eltern als Kostkinder in Anstalten eingewiesen. Kostgelder bezahlte der Staat allerdings nur für die Allerkleinsten. Bereits mit drei oder vier Jahren mussten die Kinder in den anstaltseigenen Landwirtschaften oder bei Handwerkern und Bauern arbeiten, um für ihren Unterhalt aufzukommen. Stand damals vor allem die Verhütung von Verwahrlosung im Vordergrund, entwickelten sich manche Kinderheime zu regelrechten Korrektionsanstalten. Die Kinder sollten "sozial brauchbar" gemacht werden. Die Kinder wurden geschlagen, sadistisch gequält und bekamen nicht genug zu essen.

Unrecht geschah nicht nur den Heimkindern, sondern auch den Verdingkindern, den durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen Weggesperrten und den ledigen Müttern im Frauengefängnis Hindelbank und noch vielen anderen mehr. Sie alle erlitten schreckliche Schicksale, die wohl niemanden von uns unberührt lassen. Das Leben von Zehntausenden Menschen in der Schweiz wurde zerstört.

Im Wissen um die Qualen, die diese Leute erleben mussten und durch die sie oft heute noch traumatisiert sind, ist das, was die Initiative fordert, eigentlich das Mindeste. Es braucht eine Wiedergutmachung samt Aufarbeitung der Geschichte. Die Wiedergutmachung beinhaltet auch eine finanzielle Leistung für das erlittene Unrecht und die wirtschaftliche Beeinträchtigung.

Der vorliegende indirekte Gegenvorschlag nimmt in vielen Bereichen die Forderungen der Wiedergutmachungs-Initiative auf. Er geht zwar weniger weit, anerkennt aber, dass den Betroffenen grosses Leid zugefügt wurde. Wenn wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, schaffen wir die Möglichkeit, dass den Opfern, die ja heute meist alt und gebrechlich sind, noch zu Lebzeiten Wiedergutmachung zuteilwird - im vollen Wissen darum, dass auch eine solche Wiedergutmachung nichts ungeschehen machen kann.

Ich bitte Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Wenn er so verabschiedet wird, könnten wir die Initiative zurückziehen.