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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-04-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-04-27

Wortprotokoll

Die Heim- und Verdingkinder und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 standen gestern Nachmittag im Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit - und sie verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir dürfen nicht aufhören, uns zu vergegenwärtigen, was jahrzehntelang in unserem Land unter den Augen auch der Behörden geschehen ist und möglich war. Ich habe die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für das Unrecht, das ihnen angetan wurde, an einem Gedenkanlass am 11. April 2013 im Namen der Landesregierung um Entschuldigung gebeten. Bereits im Jahr 2010 hatte sich Frau Kollegin Widmer-Schlumpf im Namen des Bundesrates bei den administrativ Versorgten entschuldigt.

In diesen letzten drei Jahren ist sehr viel geschehen. Wir haben Mitte 2013 einen runden Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen einberufen. Die Beteiligten, Bundes- und Kantonsbehörden, Heime, Kirchen, Bauernverband, Wissenschafter und Opfer, haben sich darüber verständigt, dass sie einen gemeinsamen Weg gehen wollen. Viele Opfer sagten mir, wie wichtig es für sie sei, dass man endlich mit ihnen und nicht über sie rede. Gleichzeitig war es aber doch auch so, dass die Opfer in ihrer Wahrnehmung neben den Tätern am gleichen Tisch sassen, und das war eine sehr anspruchsvolle Ausgangslage.

Der erste Schritt war deshalb, dieses Täter-Opfer-Denken und die Konfrontationen am runden Tisch zu überwinden.

Es wurde zweitens dann auch eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas aufgegleist. Eine unabhängige Expertenkommission zur Untersuchung der administrativen Versorgungen ist bereits an der Arbeit, und bald soll auch ein nationales Forschungsprogramm starten, das sich mit den weiteren Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen befassen wird.

Drittens wurde, ebenfalls in diesen letzten drei Jahren, mit den Kantonen, insbesondere mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, ein Soforthilfefonds geschaffen. Dieser Fonds wird von der Glückskette verwaltet. Rund 950 Opfer, die in einer finanziell prekären Lage leben, haben eine solche Soforthilfe bereits bekommen, pro Person waren es durchschnittlich rund 7300 Franken. Es kommen noch weitere Personen aus dem Kanton Waadt hinzu, die solche Leistungen erhalten haben. Der Kanton Waadt hat eine eigene, aber eng mit der Soforthilfe abgestimmte Lösung geschaffen.

Viertens hat auch das Parlament einen wichtigen Beitrag geleistet. Es hat nämlich parallel zu den erwähnten Arbeiten, ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul (11.431), eine Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen erarbeitet und im März 2014 verabschiedet. Ich denke, viele von Ihnen erinnern sich an diese Arbeiten. Ein Beweis für das Umdenken ist auch die breite Unterstützung der Wiedergutmachungs-Initiative in der Bevölkerung und in der Politik. Die nötigen Unterschriften sind in sehr kurzer Zeit zusammengekommen, und im Unterstützungskomitee sind fast alle Parteien vertreten.

Fünftens hat der Bundesrat im vergangenen Dezember schliesslich die Botschaft zur Wiedergutmachungs-Initiative und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 verabschiedet. Die Vorlage ist von Ihrer vorberatenden Kommission sehr gut aufgenommen worden, und die Finanzkommission Ihres Rates sowie die WBK haben sich in ihren Mitberichten positiv zur Vorlage geäussert. Auch die Finanzkommission des Ständerates hat bereits Stellung genommen.

Worum geht es? Die Wiedergutmachungs-Initiative will vor allem zwei Dinge: eine wissenschaftliche Aufarbeitung und einen Wiedergutmachungsfonds.

Was die wissenschaftliche Aufarbeitung betrifft, haben Parlament und Bundesrat, wie gesagt, die notwendigen Weichen mit der Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission und dem Aufgleisen eines nationalen Forschungsprogramms bereits gestellt.

Was die Schaffung eines Wiedergutmachungsfonds betrifft, sieht die Initiative einen Betrag von 500 Millionen Franken vor, während der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates einen Betrag von 300 Millionen Franken vorschlägt. Wir schlagen aus zwei Gründen einen tieferen Betrag vor: Einerseits geht der Bundesrat von einer kleineren Zahl von Beitragsgesuchen aus, andererseits spielen auch finanzpolitische Überlegungen eine Rolle.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates hat die wichtigsten Anliegen der Volksinitiative aufgenommen, das heisst die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Anerkennung des Unrechts mit dem Solidaritätsbeitrag zugunsten der Opfer. Schliesslich setzt der Gegenvorschlag auch verschiedene Vorschläge des runden Tisches zugunsten der Opfer und Betroffenen um, etwa die Unterstützung durch die kantonalen Anlaufstellen sowie die Regelung für den Aktenzugang und die Archivierung. Es ist für jeden Menschen wichtig, dass das, was in den Akten über ihn dokumentiert ist, richtig ist und von den betroffenen Personen auch eingesehen werden kann. Ausserdem haben wir im Gesetz auch noch die Möglichkeit geschaffen, Zeichen der Erinnerung, zum Beispiel ein Mahnmal, zu setzen und den Opfern Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 sind eine Geschichte der Armut und des Kinderreichtums, eine Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung, des Sparens der öffentlichen Hand und auch des Wandels der gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Es geht bei der anstehenden Aufarbeitung nicht darum, Verantwortung abzuschieben, um daraus Haftungs- oder Entschädigungsansprüche ableiten zu können. Das Thema der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ist so einzigartig, dass es auch nicht als Präzedenzfall für andere Ereignisse dienen kann. Es gibt keine anderen, mit den früheren fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vergleichbaren Situationen.

Die Geschichte können wir nicht korrigieren. Es kann hier nicht darum gehen - ich betone das ausdrücklich -, die damaligen Geschehnisse aus heutiger Sicht zu beurteilen und [PAGE 672] insbesondere zu verurteilen. Der Staat kann heute aber der besonderen Situation der Opfer, in der sie sich heute befinden, Rechnung tragen. Deshalb ist diese Vorlage gegenwartsorientiert. Wir wollen denjenigen Opfern helfen, die noch leben und die unter der Last ihrer traumatischen Erfahrungen oft ihr ganzes Leben lang gelitten haben. Dabei sind wir uns bewusst, dass wir das Geschehene auch mit viel Geld nicht ungeschehen machen können. Die Anerkennung des Unrechts darf aber nicht ein blosses Lippenbekenntnis bleiben. Der vorgesehene Solidaritätsbeitrag soll deshalb ein starkes Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sein. Vor allem soll er dazu dienen, die heute noch spürbaren Folgen dieses früheren Unrechts für die Opfer zu mildern. Genau das ist es, was wir heute noch tun können und was sich die Opfer seit Jahrzehnten erhoffen: die Anerkennung des Unrechts, unseren Respekt und unsere Solidarität.

Wie viele Opfer heute noch leben, wissen wir nicht genau. Wir schätzen, dass zwischen 12 000 und 15 000 Personen einen Solidaritätsbeitrag beanspruchen werden. Je nachdem, wie viele sich melden werden, wird der Solidaritätsbeitrag zwischen 20 000 und maximal 25 000 Franken pro Opfer ausmachen. Damit bliebe die Regelung in der Schweiz in einem ähnlichen Rahmen wie in anderen vergleichbaren Ländern und entspräche den finanziellen Leistungen, welche die Opfer gemäss der Initiative erhalten würden. Die Initiative geht nämlich von 20 000 bis 25 000 Opfern aus.

Wenn Sie dem indirekten Gegenvorschlag zustimmen, könnte das neue Gesetz bereits in der ersten Hälfte 2017 in Kraft treten. Erste Auszahlungen an die Opfer wären dann relativ rasch möglich, und das ist wichtig, denn viele Opfer sind heute bereits alt und gesundheitlich angeschlagen. Die Zeit für die Aufarbeitung drängt. Deshalb wäre es auch verfehlt, zunächst über die Volksinitiative abzustimmen und erst im Falle einer Annahme gesetzgeberisch tätig zu werden. Der Weg, den der Bundesrat mit seinem indirekten Gegenvorschlag vorschlägt, führt rascher zum Ziel als die Volksinitiative. Und das ist zentral, denn, wie gesagt, die Zeit drängt.

Sie haben es gehört: Hinter der Volksinitiative und dem Gesetz, die Sie heute beraten, liegt ein weiter und intensiver Weg. Es war oft kein leichter Weg, für niemanden, ganz besonders nicht für die Opfer und die Betroffenen, aber auch nicht für jene, die bereit waren, diesen Weg gemeinsam zu gehen und die entstandenen Gräben zu überbrücken und nicht einfach zuzuschütten. Aus dieser Opfer-Täter-Logik herauszufinden hat viele Menschen enorme Kraft gekostet. Sie haben aber durchgehalten und haben sich, wenn der Prozess zu scheitern drohte, wieder zusammengerauft. Denn es war allen klar: Diese historische Chance gibt es nur einmal, nämlich jetzt.

In vielen Voten, die ich gestern von Ihnen gehört habe, war spürbar, dass auch viele Mitglieder Ihres Rates sich auf diese anspruchsvollen Fragen eingelassen haben. Einige von Ihnen haben gestern von ihrer Grossmutter, ihrem Grossvater, ihrem Vater erzählt, die selber Betroffene und Opfer waren. Sie haben selber mit Opfern gesprochen, und Sie haben sich von deren Lebensberichten berühren lassen. Deshalb waren in vielen Voten gestern die Worte ganz sorgfältig gewählt, und dafür bin ich Ihnen dankbar. Wir wissen nämlich alle, dass die Erinnerung an eine schlimme, an eine verlorene oder nie gehabte Kindheit bereits schmerzhaft genug ist. Indem wir bereit sind, uns von diesem nichtwiedergutzumachenden Unrecht berühren zu lassen, und indem wir bereit sind, dieses Unrecht anzuerkennen, können wir diesen Schmerz zwar nicht auslöschen, aber vielleicht ein ganz klein wenig lindern.

Die Bereitschaft zur Versöhnung war ein unverzichtbarer Begleiter auf diesem Weg, den Betroffene, Opfer, Behörden und Institutionen in diesen letzten drei Jahren zurückgelegt haben. Eine breite Unterstützung des indirekten Gegenvorschlages ist ebenfalls ein Beitrag zur Versöhnung.

Ich danke Ihnen im Namen des Bundesrates, wenn Sie auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten und der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.