Frehner Sebastian · Nationalrat · 2016-04-27
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-04-27
Wortprotokoll
Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, auf die parlamentarische Initiative der SGK-NR betreffend die Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Die Kommissionsinitiative will, dass die Regelung in Artikel 55a KVG, die bis zum 30. Juni 2016 befristet ist, um drei Jahre, bis zum 30. Juni 2019, verlängert wird.
Gemäss Artikel 55a KVG kann der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der Krankenpflegeversicherung einschränken. Grundsätzlich ist die SVP gegen eine solche Regelung. Eine solche Massnahme führt zu einer weiteren wettbewerbsfeindlichen Einschränkung im Gesundheitswesen. Dies bedeutet Kostenerhöhungen und schadet der Qualität. Wir brauchen nicht mehr Planwirtschaft, sondern mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen.
Weshalb stimmt die SVP der Verlängerung einer solchen wettbewerbs- und qualitätsfeindlichen Lösung dennoch zu? Der Bundesrat wollte die bis Ende Juni 2016 befristete Bestimmung definitiv im Gesetz festschreiben. Glücklicherweise wurden bei den letzten Wahlen die wirtschafts- und wettbewerbsfreundlichen Parteien FDP und SVP gestärkt und die sozialistischen und semisozialistischen Kräfte geschwächt. Dies führte dazu, dass der Nationalrat der protektionistischen Lösung des Bundesrates am 18. Dezember 2015 die Gefolgschaft verweigerte, wenn auch nur sehr knapp. Daran möchte die SVP auch heute noch festhalten. Es braucht mehr Freiheit und weniger Regulierungen im Gesundheitswesen. Nur mehr Wettbewerb wird dazu führen, dass wir das Gesundheitswesen nicht an die Wand fahren und endlich mehr Qualität für die hohen getätigten Ausgaben erhalten.
Das Problem ist nun Folgendes: Artikel 55a KVG läuft Ende Juni 2016 aus. Bis dahin bekommen wir keine neue, freiheitliche Lösung hin. Der Bundesrat, obwohl auf dem Papier klar bürgerlich zusammengesetzt, hat sich in den letzten Jahren leider auch nicht darum bemüht. Ohne eine neue Lösung würde die Aufhebung der Bestimmung aber dazu führen, dass der ungebremste Zustrom neuer Ärzte zu einem happigen Kostenschub führen würde. Dem müssen wir zuvorkommen.
Deshalb ist Artikel 55a KVG ein letztes Mal, bis Ende Juni 2019, zu verlängern. Bis zum Ablauf dieser Frist muss aber eine Lösung gefunden werden, die auf freiheitlichen Prinzipien beruht. Die SVP hätte der Verlängerung auch nicht zugestimmt, wenn es nicht bereits zwei Vorstösse gäbe, die den Bundesrat auffordern, solche Lösungen zu erarbeiten:
Zum einen ist dies das Postulat 16.3000 der SGK-SR. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Szenarien einer künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärzten aufzeigt. Kriterien sollen zum Beispiel Ärztedichte und Qualität der Versorgung sein. Dann kommt - zumindest aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Partei - der wichtigste Satz: "Der Bericht soll überdies aufzeigen, wie eine Steuerung auch über die Tarife machbar ist und ob den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, mit einzelnen Leistungserbringern keinen Vertrag abzuschliessen." Es geht also um eine Aufhebung des Vertragszwangs.
Zum andern ist dies die Motion 16.3001, die im Nationalrat von meinem sehr geschätzten Kommissionskollegen Jean-François Steiert vertreten wurde. Diese Motion geht in eine ähnliche Richtung und fordert den Bundesrat auf, bis Ende 2016 Lösungen aufzuzeigen, die zu einer neuen gesetzlichen Lösung führen können. Wichtig ist hier vor allem die Frist bis Ende 2016. Dies ermöglicht es den zuständigen Kommissionen, für den Fall, dass der Vorschlag des Bundesrates nicht zielführend sein sollte, bis zum Ablauf des Provisoriums Mitte 2019 eine Vorlage abzusegnen, die das Gesundheitswesen weiterbringt.