Jans Beat · Nationalrat · 2016-04-27
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
Wenn man den Verlauf dieser Debatte mitverfolgt, hat man den Eindruck, dass es Menschen gibt, die für die Landwirtschaft sind, und solche, die gegen sie sind - etwa so verlaufen die Fronten. Aber ich möchte in aller Klarheit darstellen, dass es hier nicht um Landwirtschaft geht. Es geht um den Verkauf von Kulturland zu Bauzwecken, und das ist das Gegenteil von Landwirtschaft.
Wenn aus solchem Kulturland Bauland wird, dann entsteht ein riesiger Mehrwert. Sie kennen die Fälle von Bauern, die über Nacht zu Millionären wurden, weil sie das Glück hatten, dass ein Teil ihres Landes verkauft wurde. Mit einem Federstrich der Planungsbehörden kann das Land hundert- oder tausendmal mehr Wert haben. Mit dieser Vorlage wollen Sie jetzt, dass dieser Gewinn privilegiert besteuert wird, dass auf diesem Gewinn weniger Steuern bezahlt werden, als wenn Sie Lohn empfangen oder als wenn Sie Land verkaufen, das nie in der Landwirtschaftszone war. Das können Sie niemandem erklären. Es ist eine systematische Ungerechtigkeit, die Sie jetzt ins Gesetz schreiben wollen. Die Tatsache, dass es Jahrzehnte so gemacht wurde, ist kein Grund, um so eine Ungerechtigkeit festzuschreiben. Deshalb lehnt die SP-Fraktion diese Vorlage ganz klar ab. Sie ist ein Steuergeschenk an Privilegierte.
Wie es so ist mit solchen Steuergeschenken - sie lösen sich nicht einfach in Luft auf. Die muss jemand anders finanzieren. Auch wenn diese 200 Millionen Franken in der Bundeskasse budgetiert waren - diesen Betrag braucht der Staat in irgendeiner Form. Wenn nicht solche Landverkäufe besteuert werden, muss irgendjemand anderes diese Steuern aufbringen: Es sind die Lohnempfänger, es sind die Gewerbler, die hier benachteiligt werden. Es sind aber auch viele Landwirte, nämlich die, die ihren Betrieb nicht aufgeben, sondern weiter Landwirtschaft betreiben. Auch sie müssen dafür aufkommen. Wenn 200 Millionen Franken in der AHV fehlen, dann sind das 10 000 Altersrenten, die Sie irgendwie anders finanzieren müssen, z. B. über die Pächter, die Landwirtschaft betreiben.
Diese Ungerechtigkeit - da sind sich für einmal alle Juristen einig, ich habe noch keinen gehört, der eine andere Meinung hätte - ist verfassungswidrig, verstösst gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit und gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb können wir diese Vorlage auf keinen Fall unterstützen.
Was wir aber tun können und was wir tun müssen, ist, diese Fälle, die man uns im Vorfeld dieser Debatte unterbreitet hat, genau anzuschauen. Der Bauernverband hat viele solche Einzelfälle aufgeführt, die zeigen, dass es Betriebe oder ehemalige Betriebe gibt, die in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn plötzlich diese seit dem Bundesgerichtsentscheid neue Steuer anfällt. Das muss man ernst nehmen.
Wir haben diese Härtefälle wirklich genau angeschaut. Wir haben sie in der Kommission angeschaut, und wir haben sie mit Steuerberatern angeschaut. Es ist in der Tat so, dass diese Umstellung Probleme schaffen kann, und zwar deshalb, weil die Leute nicht damit gerechnet haben. Sie haben einen Teil ihres Betriebes verschenkt, obwohl sie das eigentlich nicht konnten. Sie haben ihre Vorsorge darauf ausgerichtet, obwohl sie das nicht hätten tun sollen. Für diese Fälle gibt es, das scheint uns ganz wichtig, schon heute Lösungen. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine Möglichkeit ist der Aufschub. Er stellt sicher, dass die Steuer erst dann geleistet wird, wenn das Geld tatsächlich fliesst. Die andere Möglichkeit ist der Härtefall, der auch in einem solchen Fall geltend gemacht werden kann. Für die SP ist klar, dass es sich bei den Betrieben mit Problemen wegen dieser Umstellung um Härtefälle handelt. Wenn die Umstellung aber vollzogen ist, dann wird es diese Probleme nicht mehr geben, dann wird immer ein grosser finanzieller Gewinn entstehen, wenn Bauland verkauft wird. Die Landwirtschaft, auch die ehemalige Landwirtschaft hat damit überhaupt keine Diskriminierung oder irgendein Problem zu gewärtigen, das nicht lösbar wäre.
In diesem Sinne bitten wir Sie, diese Vorlage abzulehnen.