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Ritter Markus · Nationalrat · 2016-04-27

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Auf keinen Fall. Ich habe bereits Ausführungen über den Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen gemacht. Der Unterschied zwischen der Landwirtschaft und einem KMU-Betrieb oder einem Unternehmer ist der, dass ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück oder ein Baulandgrundstück, das noch landwirtschaftlich genutzt wird, im Privatvermögen halten kann, zum Beispiel, wenn er es geerbt oder aus dem Familienbesitz übernommen hat. Er kann dann eben auch als natürliche Person die Grundstückgewinnsteuer abrechnen, muss den Erlös, den Wertzuwachs nicht als Einkommen versteuern und kann das damit eben auch bei der Grundstückgewinnsteuer in den Kantonen entsprechend abrechnen lassen. Das ist der grosse Unterschied.