Vollmer Peter · Nationalrat · 2002-03-13
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Vorstoss Weigelt auch in Form des Postulates abzulehnen.
Ich bin erstaunt, dass mit diesem Vorstoss einmal mehr eine Entwicklung eingeleitet werden soll, die gerade die Voraussetzungen eines guten Wettbewerbes beeinträchtigt. Die Vorschrift des Bruttopreises ist im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert. Damit möchte man eine möglichst grosse Preistransparenz erreichen. Diese Transparenz ist auch wichtig, um den Wettbewerb spielen zu lassen. Jegliche Abkehr von diesem Bruttopreisprinzip ist eine Abkehr von der Preistransparenz.
Sie könnten jetzt sagen, die kommerziellen Abnehmer müssten jeweils die Mehrwertsteuer wieder abziehen und weiter verrechnen, wenn sie mitten in einer Verbraucherkette sind und nicht als Endverbraucher funktionieren. Die kommerziellen Abnehmer sind sich aber dieser Problematik völlig bewusst und können damit auch umgehen.
Die übrigen Abnehmer in der Wirtschaft - die Konsumentinnen und Konsumenten - kennen sich diesbezüglich nicht so gut aus. Für sie ist die Abkehr vom Bruttopreisprinzip letztlich eine Verschleierung des Wettbewerbes. Wir wollen aber mehr Wettbewerb. Ich verstehe deshalb nicht, weshalb Sie hier von diesem Grundsatz abweichen.
Sie begründen diese Abweichung mit drei Elementen. Sie sagen, das System wäre nicht europakompatibel und käme in Konflikt mit dem zunehmenden E-Commerce. Dann begründen Sie die Abweichung damit, es würde grosse Kosten verursachen, alle Preise in den Katalogen wieder neu anzupassen, wenn Mehrwertsteueränderungen anstehen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum ersten Punkt eine klare Antwort gegeben. Herr Weigelt geht meines Erachtens von falschen Voraussetzungen aus: Das EU-Recht beruht ebenfalls auf dem Bruttopreisprinzip. Es geht aus Wettbewerbsgründen - um der Preistransparenz möglichst zum Durchbruch zu verhelfen - vom genau gleichen Prinzip aus, wie wir es haben. Das Argument der Europatauglichkeit sticht hier nicht. Deshalb sticht es auch nicht im Bereich E-Commerce, denn auch dort haben wir ein Interesse daran, dass die Preise in allen Ländern nach denselben Prinzipien angeschrieben werden, wie wir das auch in der Schweiz machen.
Schliesslich sagt Herr Weigelt noch, dieses Bruttopreisprinzip würde grosse administrative Kosten verursachen - z. B. bei den Katalogen -, wenn Änderungen beim Mehrwertsteuersatz anstehen. In diesem Punkt hat er Recht: Es ist tatsächlich unverständlich, dass die Preise angepasst werden müssen, wenn eine Mehrwertsteueranpassung um 0,1 Prozent vorgenommen wird. Aber Sie gehen sicher mit mir einig, Herr Weigelt, dass die Preisanpassungen in der Wirtschaft wahrscheinlich in einem viel schnelleren Rhythmus erfolgen als die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes in unserem Lande.
Weil die Mehrwertsteueransätze sehr langfristig angepasst werden, mit langen Übergangsfristen - wir wissen zum Beispiel, dass am 1. Januar im Jahr 2003 oder 2004 diese oder jene Anpassung vorgenommen wird -, kann das auch in die übrigen Preisentwicklungen einbezogen werden. Dass man wegen diesen 0,1 Prozent neue Preislisten drucken müsste, entspricht einfach nicht der wirtschaftlichen Realität. Preislisten müssen längst aus anderen Gründen immer wieder angepasst werden.
Der Bundesrat will die Motion in der Form des Postulates entgegennehmen. Ich verstehe hier Bundesrat Couchepin nicht. Er sagt nämlich, er möchte es als Postulat entgegennehmen, um diesen an sich berechtigten Begehren von Herrn Weigelt Rechnung zu tragen, dass die Anpassung der Mehrwertsteuer möglichst konzentriert, angepasst und koordiniert erfolgen soll. Das ist ein Anliegen, das ich unterstütze, das aber mit dem Text der Motion in keiner Weise in Zusammenhang steht. Damit müssen wir nicht vom Bruttoprinzip abrücken. Das ist eine Frage der Einführung und Umsetzung von möglichen zukünftigen Mehrwertsteueranpassungen.
Deshalb bitte ich Sie: Geben Sie mit der Überweisung dieser Motion auch als Postulat nicht ein falsches Signal, weil wir vom Bruttoprinzip nicht abrücken wollen. Wir wollen möglichst hohe Preistransparenz, das ist eine Voraussetzung, damit der Wettbewerb richtig spielt. Es ist auch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Da hat uns Europa einiges vorgemacht, dort ist nämlich dieser Wettbewerb viel stärker betont und auch gesetzlich garantiert und verankert, so wie eben auch der Konsumentenschutz gesetzlich viel stärker betont und verankert ist.
Da hätten wir einigen Anpassungsbedarf, Herr Bundesrat, und nicht dahin gehend, indem wir von diesem wichtigen Prinzip des Wettbewerbsrechtes abkehren und uns jetzt auf die Schiene des Nettoprinzips begeben.
Ich bitte Sie deshalb, auch die Überweisung als Postulat abzulehnen.