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Müller Leo · Nationalrat · 2016-04-27

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-04-27

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben eine Frage gestellt, aber die Frage ist falsch. Es ist ja durchaus möglich, dass Privatpersonen das Land geerbt haben, also keinen Franken dafür bezahlt haben, und dieses Land dann in ihrem Privatvermögen halten. Sie haben keinen Kaufpreis bezahlt. Sie können dann über die Grundstückgewinnsteuer abrechnen, wie das jeder Private tun muss und wie das jeder Landwirt bis anhin tun konnte. Wenn eine Privatperson das Land kaufen musste, hat sie dafür einen Kaufpreis bezahlt. Wenn sie das Land weiterverkauft, hat sie allenfalls keinen Gewinn, oder sie hat einen kleineren Gewinn. Wenn der Gewinn kleiner ist, sind halt auch die Steuern kleiner. Ihre Frage stimmt in diesem Sinne nicht. Sie haben gesagt, dass Private Land mit Mitteln erwerben, für die sie Steuern bezahlt haben. Sie können das Land aber auch gratis, schenkungsweise erhalten haben.