Müller Leo · Nationalrat · 2016-04-27
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-04-27
Wortprotokoll
In der Kommission hat man die Vor- und Nachteile der Rückwirkung diskutiert. Ich komme zu den Argumenten gegen die Rückwirkung: Man sagte, es gebe Fälle, die bereits veranlagt seien; diese seien dann geprellt. Zweitens sei es ein Präjudiz für andere Gesetzgebungsprozesse.
Die andere Meinung überwiegt, und, Frau Präsidentin, hier war das Stimmenverhältnis 3 zu 1 - ich darf also dreimal länger befürwortend darüber sprechen. Hier wurde argumentiert, dass es sich nicht um eine klassische Rückwirkung handle. Wir hatten ein Gesetz, dann folgte die Rechtsprechung mit höherer Besteuerung, und nun kehren wir wieder zur alten Praxis zurück. Es ist also eher ein Lückenfüllen als eine klassische Rückwirkung. Eine klassische Rückwirkung wäre es, wenn ein Gesetz geschaffen würde, das Sachverhalte so behandeln würde, wie wenn sie nach der Inkraftsetzung bereits eingetreten wären. Aber hier, wie gesagt, kehren wir zu altem Recht zurück. Diese Lücke wird gefüllt.
Weiter wurde in der Kommission diskutiert, ob man dies schon einmal gemacht habe. Insbesondere bei der indirekten Teilliquidation war dies schon der Fall. Dort ging es um die Unternehmensnachfolge bei KMU-Betrieben, bei Unternehmungen, von juristischen Personen. Dort hatte das Bundesgericht etwas entschieden, was die Nachfolge praktisch verunmöglicht hat. Das Parlament hat dann korrigierend eingegriffen; es war eine vorgezogene Massnahme der Unternehmenssteuerreform II. Das Parlament sagte dann, die noch nicht veranlagten Fälle würden bereits nach dem neu-alten Recht im Sinne des Lückenfüllens beurteilt.
Die WAK sprach sich mit 18 zu 6 Stimmen für Artikel 205f im DBG aus. Beim Steuerharmonisierungsgesetz ist es Artikel 78f, dort hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen dieser Übergangsregelung zugestimmt.
Im Sinne der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diesen beiden Artikeln zuzustimmen.