Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-05-30
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Die heutigen Lebensformen sind vielfältig; das ist eine gesellschaftliche Realität. Neben der traditionellen Familie gibt es eine Vielzahl anderer Familien- und Lebensformen: das Konkubinat, die Einelternfamilien, Alleinstehende, Patchworkfamilien, Familien, die durch fortpflanzungsmedizinische Massnahmen Kinder bekommen haben, sowie gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien. Diese Paare und ihre Kinder, diese Lebensformen gibt es: Sie sind eine Realität.
Für uns Grünliberale ist es eine Selbstverständlichkeit, dass diese Lebensformen vom Gesetz gleich zu behandeln sind. Es ist diskriminierend, ihnen gewisse Rechte zu verweigern, so zum Beispiel, ihnen die Fähigkeit abzusprechen, Kinder zu umsorgen. Ich will gar nicht auf die Studien eingehen, die sagen: Den Kindern geht es gut. Es ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass die Fähigkeit, Geborgenheit und Erziehung zu vermitteln, unabhängig vom Geschlecht und von der sexuellen Orientierung ist. Es ist anmassend, einem Teil der Bevölkerung diese Fähigkeit abzusprechen oder auch den Kindern das Recht auf den zweiten Elternteil zu verweigern. Die Stiefkindadoption ist deshalb gerade aus Sicht des Kindeswohls von grosser Bedeutung. Diese Kinder sind ja da, sie leben in diesen Lebensgemeinschaften. Dort ist längst ihr Zuhause, ihre Realität. Doch diese Kinder haben heute nicht dieselben Rechte und nicht denselben Schutz wie andere Kinder. Sie sind im Falle einer Trennung der Eltern oder wenn sie Halbwaisen werden nicht geschützt. Es ist darum wichtig, die Beziehung zwischen den Kindern und dem Stiefelternteil rechtlich anzuerkennen und zu schützen, wenn das gewünscht ist. Das ist heute nicht der Fall, und das sollten wir dringend ändern.
Es ist kein Geheimnis, dass die Vorlage für uns Grünliberale nur einen Zwischenschritt darstellt. Wir befürworten das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle. Der Staat hat sexuelle Präferenzen und individuelle Lebensentwürfe nicht zu werten; das ist unsere Haltung. Dass die staatlich anerkannte Ehe und die Zulassung zum Adoptionsverfahren nur heterosexuellen Paaren offensteht, ist für uns nicht mehr zeitgemäss und mit einem liberalen Gesellschaftsbild nicht vereinbar.
Es gibt kein Recht auf eine Adoption, es gibt kein Recht auf ein Kind, es geht vielmehr darum, überhaupt zu einem Adoptionsverfahren zugelassen zu werden. Die heutige rechtliche Situation ist paradox. Wir haben ein strenges Adoptionsverfahren: Zugelassen werden, ab einem gewissen Alter, Ehepaare und Alleinstehende, und das unabhängig von Geschlecht und Sexualität, nicht aber Paare in eingetragener [PAGE 721] Partnerschaft. Sobald diese Paare ihre Beziehung rechtlich verbindlich machen wollen, spricht man ihnen die Fähigkeit ab, für Kinder zu sorgen. Vorher aber hätten sie es gekonnt. Das macht keinen Sinn, das ist nicht logisch. Diese Vorlage ist darum für uns ein Zwischenschritt.
Die Revision schafft wichtige Anpassungen an die gesellschaftliche Realität. Wir Grünliberalen begrüssen das. Wir werden auf die Vorlage eintreten und überall die Mehrheit unterstützen.