Arslan Sibel · Nationalrat · 2016-05-30
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Familienformen ändern sich. Es ist an der Zeit, dass sich die Politik dieser gesellschaftlichen Entwicklung anpasst und auch die Rechtsgrundlage entsprechend ändert.
Ich empfehle Ihnen daher im Namen der grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen und die Stiefkindadoption für Personen in eingetragener Partnerschaft sowie für Personen in einer faktischen Lebensgemeinschaft anzunehmen. Wir würden es begrüssen, wenn auch die gemeinschaftliche Adoption für diese Paare geöffnet würde. Dies bleibt aber auch mit dem neuen Adoptionsgesetz weiterhin verheirateten Paaren vorbehalten.
Das bisherige Gesetz ging von der Ehe zwischen Mann und Frau als ewigem Bund aus, welcher als Sicherheit für eine Adoption unabdingbar ist. Die Statistik spricht heute aber eine andere Sprache. Vier von zehn Ehen werden heute früher oder später wieder geschieden. Es ist nicht davon auszugehen, dass dies bei Ehepartnern, die ein Kind adoptieren, anders ist. Zudem gibt es immer mehr gleichgeschlechtliche Paare, die miteinander den gewünschten ewigen Bund in Form der eingetragenen Partnerschaft eingehen. Wenn man nun also dieser Realität ins Auge blickt, erkennt man, dass die Ehe zwischen Mann und Frau nicht mehr zwingende Voraussetzung für eine Adoption sein kann.
Um sich eine Vorstellung von den sich verändernden Realitäten zu machen, kann man sich die Zahlen der ausserehelichen Geburten anschauen. Bereits über 20 Prozent der Kinder werden heute ausserehelich geboren, mit stark steigender Tendenz. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass es diesen Kindern schlechter geht als Kindern, welche von verheirateten Eltern betreut und erzogen werden. Aussereheliche Kinder sind heutzutage in unserer Gesellschaft nichts Spezielles mehr. Es ist folglich nicht ersichtlich, weshalb die Ehe für eine Stiefkindadoption weiterhin erforderlich sein soll.
Zudem gibt es eine stetig wachsende Anzahl gleichgeschlechtlicher Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, und aktuelle Studien zeigen, dass die Entwicklung von Kindern, die bei einem gleichgeschlechtlichen Paar aufwachsen, in keinster Weise negativ beeinflusst wird.
Es ist auch nicht so, dass mit dem veränderten Gesetz allen Paaren in faktischer Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft die bedingungslose Stiefkindadoption auf Antrag ermöglicht wird. Gemäss Artikel 268a Absätze 1 und 2 ist weiterhin die Untersuchung aller wesentlichen Umstände vorgeschrieben. Absatz 2 lautet: "Namentlich sind die Persönlichkeit und die Gesundheit der adoptionswilligen Personen und des Kindes, ihre gegenseitige Beziehung, die erzieherische Eignung, die wirtschaftliche Lage, die Beweggründe und die Familienverhältnisse der adoptionswilligen Personen sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses abzuklären."
Die Stiefkindadoption gibt dem Kind für den Fall, dass es z. B. keinen leiblichen Elternteil mehr hat, rechtlich die Sicherheit, dass es weiterhin eine Vertrauensperson als Inhaberin der elterlichen Gewalt hat. Ob dieser Mensch dann ein Mann oder eine Frau ist bzw. ob er mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder nicht, spielt für das Kind sicher keine Rolle.
Eine Minderheit argumentiert, dass das Kindeswohl durch die Vorlage gefährdet sei, und beantragt Nichteintreten. Es ist erstaunlich, dass genau jene, die bei der Kinderschutz-Vorlage die Interessen des Kindes nicht ernst genommen haben und in der Sondersession nicht auf jene Vorlage eingetreten sind, heute mit dem Kindeswohl und dessen Gefährdung argumentieren.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist zudem der Meinung, dass die Nachforschungen von spezialisierten Suchdiensten durchgeführt werden sollen und dass dazu eine gesetzliche Grundlage für die Suchdienste geschaffen [PAGE 720] werden soll. Dabei geht es einerseits um die Expertise beim Auffinden der Personendaten, die gesucht werden, und andererseits darum, dass es auch Fachpersonen gibt, welche die Personen, die einen Suchauftrag erteilen, begleiten können.
Ich empfehle Ihnen im Namen der grünen Fraktion, auch diesen Anträgen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen.