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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-05-30

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-05-30

Wortprotokoll

Das Adoptionsrecht wurde zuletzt in den Siebzigerjahren umfassend revidiert. Seither hat sich die Gesellschaft gewandelt. Seit 2007 können in der Schweiz gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Nun soll das Adoptionsrecht in diesem Punkt der heutigen Zeit entsprechend nachgeführt werden. In der Vorlage geht es in erster Linie darum, dass für gleichgeschlechtliche Paare die Stiefkindadoption geöffnet wird, wie dies bei Ehepaaren heute schon der Fall ist. In Paaren, die schon lange zusammenleben und die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, soll das Kind des Partners adoptiert werden können.

Einen weiteren gewichtigen Punkt der Vorlage lehnt die BDP jedoch ab. Der BDP geht es zu weit, dass diese Möglichkeit [PAGE 724] auch für faktische Lebensgemeinschaften geöffnet wird, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Nicht, weil wir nicht anerkennen würden, dass es faktische Lebensgemeinschaften gibt, aber weil es für das Kind besser ist, wenn sich vor der Adoption auch die Eltern rechtlich aneinander binden. Dies ist vor allem dann, wenn es später zu einer Trennung kommt, wichtig. Wir werden uns dazu noch im Rahmen der Detailberatung äussern. Das ist jedoch kein Grund, jetzt nicht auf die Vorlage einzutreten.

Weiter soll mit der Vorlage das Adoptionsgeheimnis gelockert werden; auch dies ist ein wichtiger Punkt dieser Vorlage.

Insgesamt bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.