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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-03-14

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Als die CVP nach dem Swissair-Grounding meinte, es brauche eine PUK, hielten das viele in diesem Saal und in den Medien noch für Schaumschlägerei. Als dann am 24. November um 20.01 Uhr das tragische Crossair-Unglück passierte und die Piste 28 ins Schussfeld der Kritik geriet, erkannte zumindest die SVP die Probleme und forderte ebenfalls eine PUK. Es gab auch mehrere SP-Stimmen, die sich für eine lückenlose Aufklärung einsetzten. Ich bin gespannt, ob das auch heute noch der Fall ist. Unbestritten ist heute durchs Band, über alle Parteien hinweg, dass Handlungsbedarf betreffend die gesetzliche Aufsichtspflicht nach dem Luftfahrtgesetz und ihrer Erfüllung durch das Bazl besteht.

Die CVP-Fraktion hat das mit Freude zur Kenntnis genommen. Es ist nach allen Vorfällen und aufgrund der Kenntnisse, die wir heute haben, richtig, die Frage der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht à fond zu prüfen. Die Frage ist, ob dazu das Mittel der GPK oder eine PUK das Richtige ist. Die CVP-Fraktion ist überzeugt, dass nur eine PUK die nötige Klärung bringen kann, und zwar aus drei Gründen:

1. Ausserordentliche Situationen bedingen ausserordentliche Massnahmen.

2. Der Einsatz von Bundesmitteln in der Höhe von 2,1 Milliarden Franken verpflichtet uns zur vollständigen Offenheit und Transparenz gegenüber der Bevölkerung.

3. Wir haben alle, was die Verantwortung für das gesamte Swissair-Debakel betrifft, die Sonderprüfung über die Tätigkeit des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung verlangt. Da kann es nicht sein, dass wir gegenüber der Aufklärung allfälliger Verantwortlichkeiten aufseiten des Bundes andere Massstäbe setzen.

Entschliesst sich ein Parlament zur Einsetzung einer PUK, so greift es zum schärfsten Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Die PUK ist daher nur bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen von besonderer Tragweite gerechtfertigt. Genau das liegt hier aber vor. Das Swissair-Grounding mit dem anschliessenden Niedergang der Swissair stellt eines der schwärzesten Kapitel in der schweizerischen Wirtschaftsgeschichte dar, weil ein Vorzeigeunternehmen Schiffbruch erlitten hat, weil mit dem Grounding in der ganzen Welt Bilder der am Boden stehenden Flugzeuge mit dem Schweizerkreuz auf dem Heck über die Bildschirme flimmerten, was das Image unseres Landes nachhaltig schädigte.

Das war ein aussergewöhnliches Ereignis von besonderer Tragweite, nicht zuletzt auch für den Bund, der mehr als 2 Milliarden Franken Steuergelder einsetzen musste, um Schlimmeres zu vermeiden. Der Fall war so ausserordentlich, dass unser Parlament hierfür auch eine ausserordentliche Session abhielt. Die Verantwortung für das Grounding, für den Niedergang der Swissair, liegt sicher nicht beim Bund. Dafür müssen andere geradestehen, und wir erwarten, dass die Sonderprüfung die Fehler lückenlos und schonungslos aufdecken wird und allfällige Verantwortlichkeiten eingeklagt werden.

Der Bund aber scheint auch nicht fehlerlos zu sein. Für die CVP-Fraktion geht es im Wesentlichen um drei Fragen:

1. Hat der Bund die Zeichen der finanziellen Probleme der Swissair erkannt? Wenn ja, wann? Weshalb wurden keine Massnahmen getroffen?

2. Hat der Bund die ihm obliegende Aufsicht und Kontrolle im Fall Swissair korrekt wahrgenommen?

[PAGE 247] 3. Ist die heutige gesetzliche Aufsichts- und Kontrollpflicht nach Luftfahrtgesetz (LFG) sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht überhaupt umsetzbar?

Der Bund verfügt durch das Bazl über wichtige Vorrechte und Verantwortlichkeiten in der Zivilluftfahrt, unter anderem über die gesamte Aufsicht. Gemäss Artikel 27 LFG bedarf es zur Beförderung von Personen und Gütern einer Betriebsbewilligung. Eine Bedingung für deren Erteilung ist, dass das Unternehmen wirtschaftlich leistungsfähig ist und über eine zuverlässige Finanz- und Rechnungskontrolle verfügt. Die Luftfahrtverordnung präzisiert das, Sie kennen diese Bestimmungen. Hier stellt sich doch die Frage, ob das Bazl dieser Finanzüberwachung rechtmässig nachgekommen ist.

Die Finanzmisere war bereits im Sommer 2000 von der Credit Suisse dargelegt worden. Nach dem Betriebsergebnis 2000 mit einem Rekordverlust war schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar, dass das Bazl die Betriebsbewilligung an die Swissair im Dezember 2000 ohne weiteres erneuerte, weder provisorisch noch mit weiteren Fragen, sondern tel quel. Denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Swissair war im Dezember 2000 klar mehr als angekratzt.

Alles deutet darauf hin, dass ein Frühwarnsystem des Bundes in Wirtschaftsfragen und im Bereich Luftfahrt nicht funktioniert. Das Seco - auch es spielt als nationales Kompetenzzentrum des Bundes für sämtliche volkswirtschaftlichen Belange eine Rolle in diesem Spiel - hätte die Problematik Swissair schon längst untersuchen können und den Bundesrat wie auch andere Bundesstellen warnen müssen. Wie sonst kann der Bund seiner verfassungsmässigen Aufgabe der Konjunkturpolitik, der Verhütung von Arbeitslosigkeit und der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung gemäss Artikel 100 unserer Verfassung überhaupt gerecht werden? Wir müssen uns darauf verlassen können, dass das Seco als Kompetenzzentrum des Bundes für Wirtschaftsfragen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überblickt und die Situation der wesentlichen Akteure unseres Landes kennt.

Im Büro wurde die berechtige Frage gestellt, ob wir mit dieser PUK nicht die Aufmerksamkeit der Aussenwelt von den für die Swissair privatrechtlich Verantwortlichen auf den Bund ablenken. Ich glaube, das ist unberechtigt. Die privatrechtliche Verantwortung ist und bleibt zentral und ist das Thema Nummer 1 in der Geschichte.

Es ist aber kein Persilschein für den Bund, gemachte Fehler untersuchen zu lassen. Es ist auch eine Chance, die Fragen der Aufsicht und Sicherheit im Bereich Luftfahrt zu klären und die Aufsichtspflicht darzulegen. Es geht darum, dass wir lückenlose Transparenz schaffen und unsere parlamentarische Oberaufsicht wahrnehmen. Die Subkommission der GPK-S unter Ständerat Stadler hat bereits hervorragende Arbeit geleistet. Darauf kann eine PUK aufbauen. Die CVP will nichts unter den Teppich kehren, wir wollen Klarheit.

Ich fordere Sie daher auf, keine Parteipolitik zu betreiben, sondern in dieser Sache, bei der es um 2 Milliarden Franken geht, der Bevölkerung Rechenschaft abzulegen und unsere Oberaufsicht durch Einsetzung einer PUK wahrzunehmen.