Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-05-30
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Paket um die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Diese soll bei der direkten Bundessteuer obligatorisch eingeführt werden. Sie würde gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Botschaft zu Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken führen. Die Einführung im Steuerharmonisierungsgesetz wäre für die Kantone freiwillig. Je nachdem, wie viele Kantone teilnehmen würden, ergäben sich Einnahmenausfälle zwischen rund 50 Millionen Franken - dies der Anteil an der direkten Bundessteuer, der mit der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer für den Bund wegfallen würde, nämlich rund 20 Prozent - und über 340 Millionen Franken, wenn alle Kantone sie einführen würden. Diese Zahlen sind jeweils Schätzungen aufgrund einer statischen Betrachtungsweise. Über die technischen Details der zinsbereinigten Gewinnsteuer wurde bereits diskutiert.
In der ersten Lesung im Rahmen der Konzeptdebatte in der WAK wäre die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen worden; dies hätte Zustimmung zum Nationalrat bzw. Zustimmung zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer bedeutet. Nach dem Entscheid der Schwesterkommission zum Rückkommen und zum erwähnten Konzept beantragt Ihnen nun die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten am Entscheid des Ständerates und somit Ablehnung der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Dies erfolgt trotz gewissen Sympathien für dieses Institut - was Sie dem Abstimmungsergebnis der ersten Runde entnehmen können -, aber mit Blick auf die Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken für den Bund und bis zu 340 Millionen Franken für die Kantone und mit Blick auf das vielzitierte überladene Fuder. Eine Minderheit hält an der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer fest. Der Antrag der Minderheit wird von Frau Keller-Sutter begründet.
Einfach noch ein Hinweis: Sollte der Minderheitsantrag durchkommen, bestünde keine Differenz zum Nationalrat. Das ursprüngliche Konzept und die Hoffnung, in einer zweiten Runde doch noch auf einen Kompromiss zählen zu können, würden sich also zerschlagen. Der jetzt schon tote Kompromiss würde zusätzlich noch einmal totgeschlagen; dies einfach, damit man weiss, was man macht. Wer die Türe zu einem Kompromiss offen halten will, darf der Minderheit nicht zustimmen.
Die Mehrheit der Kantone - nicht die Kantone, die Mehrheit der Kantone - teilt diese Beurteilung, begrüsst es also, keine Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer vorzunehmen. Eine Minderheit würde eine solche begrüssen. Das habe ich gesagt, damit da Offenheit und Transparenz hergestellt sind.
Ich beantrage Ihnen, festzuhalten gemäss Mehrheitsantrag in der zweiten Runde, nach geplatztem Kompromiss.