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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-05-30

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern: Bei der Diskussion im Dezember war das ein Einzelantrag von meiner Seite; damals erhielt dieser Antrag 6 Stimmen, 35 waren dagegen. Die Idee hatte dann im Nationalrat mehr Erfolg. Es gab eine beachtliche Mehrheit, welche dieser Idee zum Durchbruch verholfen hat. Ich bin deshalb froh, dass dieser Gedanke hier wieder erscheint.

Die staatsrechtlichen Bedenken, die man bei der letzten Debatte vorgebracht hat, sind aus meiner Sicht nicht überzeugend. Zum einen haben wir Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung, wonach der Bund verpflichtet ist, auf die Interessen auch der Kommunen Rücksicht zu nehmen. Dieser Minderheitsantrag ist zum andern absolut verfassungskonform, weil er in Anwendung von Artikel 47 der Bundesverfassung die Kantone nicht verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen weiterzuleiten, wobei er aber mahnt, das zu überlegen.

Schliesslich - das ist für mich jetzt der Grund, weshalb ich mich nochmals gemeldet habe - habe ich das letzte Mal die verschiedenen Gesetzesbestimmungen aufgeführt, in welchen auch die Kommunen erwähnt werden, nämlich das Kulturförderungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Binnenmarktgesetz. Nun ist mir noch ein Gesetz in die Hände gefallen, nämlich das Wasserrechtsgesetz, in dem genau dieselben Mechanismen genannt werden. Unter dem Randtitel "Steuerausgleich" steht in Artikel 14 Absatz 3: "Sache des Kantons ist es, die ihm zukommende Entschädigung ganz oder teilweise den durch den Steuerausfall betroffenen Gemeinden, Bezirken oder anderen Körperschaften zuzuwenden." Dieser Mechanismus der Weitergabe von Bundesmitteln ist also bereits seit langer, langer Zeit in [PAGE 256] einem Gesetz aufgenommen. Ich sehe deshalb nicht ein, weshalb man das hier nicht auch machen sollte.

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