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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-05-31

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-05-31

Wortprotokoll

Hier geht es um die erste Differenz, die ich als gewichtig beurteilen würde.

Bisher hatten Energieanlagen im Widerstreit mit Schutzinteressen in den sogenannten BLN-Gebieten, also den Gebieten gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, häufig einen schweren Stand. Das Natur- und Heimatschutzgesetz verlangt im Prinzip eine ungeschmälerte Erhaltung. Die Energiestrategie will hier eine Neuregelung einführen: Im Grundsatz sollen Energieanlagen ab einer gewissen Grösse als Anlagen von nationalem Interesse bezeichnet werden. Die Interessen der Energieanlagen mit diesem Status werden gegenüber anderen, vor allem eben gegenüber Umweltinteressen gestärkt; damit werden die Realisierungschancen solcher Anlagen erhöht. Anders ausgedrückt: Künftig sollen Stromerzeugungsanlagen in BLN-Gebieten gebaut werden dürfen. Der Bundesrat schlägt vor, dass bei der Interessenabwägung das nationale Interesse betreffend den Bau einer Energieerzeugungsanlage grundsätzlich als gleichrangig mit anderen Interessen zu betrachten sei. Dieser Haltung schliesst sich die Minderheit an.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und die Fassung des Bundesrates mit einem Zusatz zu ergänzen. Dieser Zusatz sieht vor, dass BLN-Objekte nicht im Kern ihres Schutzwertes verletzt werden dürfen. Die Mehrheit der Kommission will damit auch den Bau oder Ausbau von Energieerzeugungsanlagen in BLN-Gebieten ermöglichen. Gleichzeitig will sie aber dem in Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung formulierten Schutzauftrag nachkommen, der verlangt, dass die in den Bundesinventaren enthaltenen Gebiete möglichst ungeschmälert zu erhalten sind: Mit dem Zusatz will sie verhindern, dass das Objekt vollständig zerstört werden darf.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. [PAGE 273]