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Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-05-30

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-30

Wortprotokoll

Die Problematik ist bereits angesprochen worden. Da ist eine erfreuliche Änderung vorgenommen worden. In der Kommission haben wir erstens den Grundsatz mit der Gesamtentlastungsbegrenzung von 80 Prozent und zweitens die Änderung des letzten Satzes einstimmig gutgeheissen.

Der Nationalrat hat beim letzten Satz beschlossen: "Die Kantone können eine abweichende Quote vorsehen." "Abweichende Quote" heisst, dass es nach oben oder nach unten gehen kann. Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen, das zu konkretisieren oder zu präzisieren: "Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen" - lediglich eine geringere, aber eben nicht eine höhere als die definierten 80 Prozent.

Bei diesen beiden Punkten handelt es sich also um einen einstimmigen Antrag der Kommission. Der Minderheitsantrag zum ersten Satz ist hinfällig; der ist mit der Abstimmung über die zinsbereinigte Gewinnsteuer hinfällig geworden.