Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-05-31

Wortprotokoll

Wir wollen mit dieser Teilrevision in erster Linie das Gesetz moderat modernisieren, mit dem Ziel, dass der Arbeitnehmerschutz gewahrt wird, dass die Transportunternehmen ihren Betrieb im Wettbewerb flexibler bewältigen können und dass das hohe Sicherheitsniveau im öffentlichen Verkehr gehalten wird. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 184 zu 0 Stimmen gutgeheissen, und Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend dem Nationalrat zu folgen.

Ein Wort zum Geltungsbereich des Gesetzes: Nach Meinung des Bundesrates sind hier zwei Gruppen betroffen, einerseits das Personal in den Büros der Verwaltung und andererseits das Personal von Drittfirmen, das z. B. auf Baustellen arbeitet. Wenn heute Angestellte Dritter auf einer Baustelle z. B. eine Lokomotive fahren oder eine Baumaschine bewegen, so unterstehen sie nicht denselben Bestimmungen wie das Personal einer Eisenbahnunternehmung. Das ist relativ aufwendig im Vollzug, denn es gibt entsprechend unterschiedliche Niveaus. Der Nationalrat hat die Lösung des Bundesrates dennoch abgelehnt, weil er findet, für Drittfirmen sei es dann zu kompliziert zu unterscheiden, welches Arbeitsrecht jetzt gilt. [PAGE 290]

Zum Personal in den Büros: Das sind je nach Anstellungsverhältnis Personen im Verwaltungsdienst, die auch unterschiedlichen Gesetzen unterstellt sind. Auch das bringt mehr Aufwand und macht sachlich keinen Sinn. Diese Mitarbeitenden sollen gesamtheitlich dem Arbeitszeitgesetz unterstellt werden und damit in die Zuständigkeit des Seco bzw. der Kantone fallen.

Ein weiteres Element ist die Flexibilisierung der Nachtarbeit: Wir haben immer mehr eine 24-Stunden-Gesellschaft. Das hat für den öffentlichen Verkehr mehr Nachtarbeit und längere Betriebszeiten zur Folge. Hier gilt es darum auch, den Nachtarbeitseinsatz zeitgemäss umzusetzen und auch hier wieder die Schutzinteressen des Personals einerseits und die Interessen der Betreiber andererseits zu berücksichtigen. Mit dieser Lösung ermöglichen wir drei Fünftagewochen Nachtarbeit. Das ist insbesondere für den Güterverkehr sehr relevant. Weil der Güterverkehr am Wochenende weitgehend ruht, bleibt die Erholung des Personals aber dennoch sichergestellt.

Es gibt in der Vorlage Regelungen über den Umgang mit Pausen. Die heutige Regelung - Pausen sollen grundsätzlich am Wohnort verbracht werden können - entspricht nicht mehr den Bedürfnissen und den Realitäten. Deshalb wird neu auch die maximale Länge einer Arbeitsunterbrechung geregelt. Es wird unter anderem geregelt, was eine Pause und was eine kurze, bezahlte Arbeitsunterbrechung ist, die auch dazu dient, sich zu verpflegen. Das ist, so denke ich, realitätsgerechter.

Es gibt in der Vorlage weiter Regelungen für Ereignisse aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt. Auch da hat Ihre Kommission unsere Lösungen unterstützt, weil diese der heutigen Realität entsprechen.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten sowie dem Antrag Ihrer Kommission und damit dem Nationalrat zu folgen.