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Schmid Martin · Ständerat · 2016-05-31

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat sehr gut dargelegt, dass wir lange darum gerungen haben, eine Lösung zu finden, mit der wir im Bereich der steuerlichen Massnahmen dem Nationalrat entgegenkommen könnten. Wir wissen, dass die kantonalen Finanzdirektoren sämtliche steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich ablehnen. Im Wissen darum haben wir nach einer Lösung gesucht, die steuersystematisch konsequent ist, aber trotzdem den Anliegen einer Energiestrategie entgegenkommen kann. Im Wissen darum, dass es nur ein kleiner Schritt hin zum Nationalrat ist, schlägt Ihnen die Minderheit vor, dass in Zukunft Abbruchkosten für Ersatzneubauten durch das Eidgenössische Finanzdepartement abzugsfähig gemacht werden können, wie Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Das ist Gleichstellung: Schon heute können gemäss geltendem Recht Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden; dies wird in den allermeisten Kantonen auch gemacht.

Es ist für die Minderheit nicht logisch, dass zwar Investitionen in ein altes Haus, in einen Oldtimer, abzugsfähig sind, nicht aber wenigstens die Rückbaukosten, die anfallen, wenn jemand anstelle eines alten Gebäudes ein neues, energetisch besseres erstellen will. Auch aus raumplanerischer und wohnungspolitischer Sicht wollen wir den Ersatzneubau fördern, nicht die Investition in eine alte Bausubstanz. Wir wollen das tun, um auch noch andere politische Ziele zu erreichen.

Mit dem heutigen Recht setzen wir die falschen Anreize. Deswegen schlägt Ihnen die Minderheit vor, dass man zumindest die Kosten des Rückbaus für einen Ersatzneubau den Investitionen in das Energiesparen und den [PAGE 288] Umweltschutz gleichstellt. Sie können mir das Argument entgegenhalten, dass dies steuersystematisch falsch sei. Ja, das ist so. Es ist aber auch steuersystematisch falsch, dass im geltenden Recht die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, abzugsfähig sind. Konsequenterweise müsste man dies streichen oder, wie es die Minderheit will, dort auch die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau aufnehmen.

Ich kann Sie auch beruhigen. Kollege Noser hat das, glaube ich, auch in der Kommission mehrmals wiederholt: Finanziell hat das eine Auswirkung von 34 Millionen Franken über alle drei Steuerhoheiten von Gemeinde, Kanton und Bund zusammen zur Folge. Da müssen wir uns also nicht länger darüber unterhalten, ob das relevant ist. Finanziell ist es nicht relevant. Es geht mehr um die Frage, ob man eben jetzt in dieser Energiestrategie auch eine Unterstützung oder einen politischen Willen betreffend Ersatzneubau signalisiert, und das möchte Ihnen die Minderheit schmackhaft machen. Vielleicht kann dann der Nationalrat auch auf den Arbeiten unserer Kommission aufbauen und letztlich auf unsere Lösung einschwenken.

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