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Walti Beat · Nationalrat · 2016-05-31

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Wer A sagt, muss auch B sagen. A gesagt haben wir in der Wintersession 2015 mit dem AIA-Gesetz. Man mag die Abgeltungssteuer oder die Zinsbesteuerung noch immer für die besseren Lösungsansätze zur Eindämmung von Steuerhinterziehung halten. Fakt ist, dass der automatische Informationsaustausch heute ein globaler Standard geworden ist, dem sich ein Land mit einem derart [PAGE 765] bedeutenden Finanzplatz wie dem schweizerischen nicht entziehen kann. Allein das grenzüberschreitende Private-Banking-Geschäft ist sehr bedeutend. Rund 20 000 Arbeitsplätze sind betroffen, und die Steuererträge für die öffentliche Hand belaufen sich gegen 1,5 Milliarden Franken. Dieser bedeutende Wirtschaftszweig, eine Art Exportwirtschaftszweig, braucht einen international akzeptierten und damit wettbewerbsfähigen Regulierungsrahmen.

Da die Würfel für den automatischen Informationsaustausch nun gefallen sind, müssen wir uns auf die Trümpfe konzentrieren, die den schweizerischen Finanzplatz wirklich stark und wettbewerbsfähig machen. Diese sind die Kompetenzen und das Know-how in der Branche, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie die Stabilität unseres Landes, aber auch die internationale Vernetzung und ein international akzeptierter Regulierungsrahmen.

Beide Abkommen, die wir heute beschliessen, schreiben eins zu eins den OECD-Standard fest, also ohne jeden Swiss, European oder Australian Finish, und das ist gut so. Die Schweiz konnte nämlich bei der Erarbeitung dieses Standards auch wichtige Prinzipien einbringen, die ein "level playing field" oder Wettbewerb mit gleich langen Spiessen sicherstellen: erstens den einheitlichen Standard für alle, zweitens die Reziprozität oder Gegenseitigkeit, drittens das Spezialitätsprinzip, viertens einen ausreichenden Datenschutz und fünftens die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Strukturen, insbesondere Trusts.

Darüber hinaus bestand die Erwartung, dass im Gegenzug zur Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch ein verbesserter Zugang für Schweizer Finanzdienstleister in den Partnerstaaten ausgehandelt werden könne. Diese Erwartung ist nur ansatzweise erfüllt worden. Ein Dienstleistungsabkommen mit der EU beispielsweise ist vor der Klärung der offenen Fragen zu den bilateralen Verträgen unrealistisch, und fraglich ist auch, ob ein solches Abkommen überhaupt realistisch ist, wenn im Zuge dieses Abkommens zum Beispiel die Staatsgarantien der Kantonalbanken oder die kantonalen Gebäudeversicherungsmonopole zur Disposition stünden.

Immerhin wurden gemäss Aussagen des SIF auch in der Vorbereitung - wir haben es auch vom Kommissionsberichterstatter gehört - mit verschiedenen Ländern konstruktive Gespräche über verbesserte Marktzugangsmöglichkeiten initiiert. Alle diese Anstrengungen sind richtig und wichtig. Und die bestehenden Abkommen mit einzelnen, aber wichtigen EU-Staaten, eben mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien, bleiben weiterhin bestehen. Ich komme dann beim Votum zum zweiten Minderheitsantrag noch kurz darauf zu sprechen.

Schliesslich ist eine Bedingung für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs das Vorhandensein von fairen Regularisierungsmöglichkeiten in Partnerstaaten. Im Falle von Australien ist dies unproblematisch, bei den 28 Staaten der EU grösstenteils ebenfalls. Bei wenigen mitteleuropäischen Staaten gibt es gewisse Vorbehalte, denen im Zuge der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs unbedingt Beachtung zu schenken ist. Die FDP-Liberale Fraktion teilt aber die Ansicht des Bundesrates, dass kein Anlass besteht, das Abkommen mit der EU deshalb nicht abzuschliessen. Es kann auch nicht das prioritäre Anliegen der Schweiz sein, ausländische Steuersünder vor den gesetzlichen Sanktionen in ihrem Sitz- bzw. Wohnsitzstaat zu schützen.

Ich bitte Sie entsprechend, den Rückweisungsantrag der Minderheit Matter abzulehnen und diesen beiden Vorlagen zuzustimmen.