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Stamm Luzi · Nationalrat · 2016-06-02

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-02

Wortprotokoll

Ich wurde gebeten, in dieser Wortmeldung beide Minderheitsanträge zu begründen. Sie finden diese Minderheitsanträge auf den Seiten 2 und 22 der deutschsprachigen Fahne. Es geht eigentlich um zwei verschiedene Dinge.

Der erste Rückweisungsantrag beinhaltet Folgendes: Die Kosten für das Asylwesen seien bei der Entwicklungshilfe voll mitzuzählen. Das macht Sinn, wenn man sich zum Beispiel Syrien vor Augen hält: Die Schweiz hilft im Krisengebiet; sie rühmt sich, 270 Millionen Franken seit Ausbruch des Syrien-Kriegs ausgegeben zu haben. Das tönt so, wie wenn das viel wäre, aber 270 Millionen Franken sind eigentlich sehr wenig. Wir geben gleichzeitig sehr viel mehr Geld aus für Menschen, die wir in die Schweiz holen. Der Bundesrat hat soeben wieder entschieden: zusätzliche 3000 Flüchtlinge aus Syrien in die Schweiz! Das heisst, 3000 werden eingeflogen und kosten viel mehr als das, was wir vor Ort ausgeben. Das ist der SVP ein Dorn im Auge. Wir sollten ganz eindeutig vor Ort helfen und die zur Verfügung stehenden Milliarden nicht für Schweizer Wohnungsbesitzer, Übersetzer, Zahnärzte, Juristen usw. verwenden. Wir sollten Hilfe vor Ort leisten und die Beiträge dort erhöhen; wir sollten das Geld nicht hier in der Schweiz ausgeben. Konsequenterweise würde das, was ich jetzt sage, bedeuten, dass man diese beiden Beträge - Entwicklungshilfe und Asylkosten - zusammenzählen muss. Ich kann Ihnen garantieren: Wenn man die beiden Posten wirklich zusammenzählt, sind auch die SVP-Exponenten dafür, dass man die Geldbeträge für die Hilfe vor Ort erhöht - wenn das Geld sinnvoll ausgegeben wird.

So viel zum Inhalt meines ersten Minderheitsantrages, den Sie auf Seite 2 der Fahne finden. Ich bitte Sie, meinem Antrag der Minderheit II zuzustimmen, mit der Ergänzung, die ich jetzt erläutert habe.

Der zweite Rückweisungsantrag auf Seite 22 der Fahne ist etwas ganz anderes. Dort geht es um die Osthilfe. Bei der Osthilfe kann man, summarisch gesehen, die in der Vergangenheit ausgegebenen Gelder zweiteilen: Die Gelder, welche für EU-Mitgliedstaaten ausgegeben wurden, liefen unter dem Titel "Kohäsionsmilliarde" oder "Kohäsionszahlung". Wir hatten 2006 eine Volksabstimmung nach der Ost-Erweiterung der EU. Nach der Aufnahme von acht neuen EU-Staaten in Osteuropa sagte das Schweizervolk Ja zur Kohäsionsmilliarde. Wir haben dann 257 Millionen Franken zusätzlich gesprochen, als es um Rumänien und Bulgarien ging, dann haben wir eine nächste Kohäsionszahlung gesprochen, als es um Kroatien ging. Bei Kohäsionszahlungen geht es um den Zusammenhalt der EU, Kohäsion bedeutet "Zusammenhalt". Der andere Teil der Osthilfe waren in der Vergangenheit auch Gelder, die an die Nicht-EU-Staaten gehen: an die Staaten der ehemaligen Sowjetunion oder an jene Balkanstaaten, die der EU noch nicht beigetreten sind.

Mein Antrag geht in folgende Richtung: Warten wir mit diesem ganzen Bundesgesetz zur Osthilfe zu, bis wir wissen, was der Bundesrat in den Diskussionen mit der EU beabsichtigt. Die Frage lautet: Sollen EU-Staaten auch künftig Unterstützungen bekommen?

Wenn die Deza zum Beispiel rund 3 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung hat und entscheiden muss, wo diese 3 Milliarden Franken eingesetzt werden sollen, hat sie jetzt schon die Möglichkeit, das Geld in Afrika, im Nahen Osten oder, Stichwort Ukraine, in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion einzusetzen. Diese Möglichkeit besteht ja jetzt schon.

Es geht um die Osthilfe. Wollen wir weiterhin auch Staaten unterstützen, die Mitglieder der EU sind? Solange diese Frage nicht beantwortet ist, sollte man das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zurückstellen. Sobald wir sehen, was der Bundesrat mit der EU aushandelt, und wenn wir konkrete Anträge betreffend die Summen haben, können wir das Osthilfegesetz behandeln oder eventuell durchwinken, je nach Interessenlage. Das Gesetz ändert ja nichts daran, dass wir die Gelder - 3000 Millionen Franken oder mehr - via Deza usw. verteilen können.

Deshalb bitte ich Sie, sowohl meinem Minderheitsantrag II auf Seite 2 wie auch meinem Minderheitsantrag III auf Seite 22 der Fahne zuzustimmen.