Engler Stefan · Ständerat · 2016-06-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um die einzige Bestimmung, zu der ein Mehrheitsantrag und ein Minderheitsantrag vorliegen. Es geht um den Umfang des Deliktskatalogs, bei welchem ein lebenslänglicher Eintrag ins Strafregister erfolgen muss. Eine Mehrheit schliesst sich dem Konzept des Bundesrates an, einem Konzept, das bei schweren Delikten einen solchen lebenslänglichen Eintrag bereits vorsieht. Eine Minderheit möchte wie der Nationalrat, dass zusätzlich bei besonders schweren Delikten, ohne dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen werden muss, Urteile erst mit dem Tod des Täters entfernt werden.
Vorstrafen sind für verschiedene Entscheidungen der Strafjustizbehörden wichtig. Es geht um die Beurteilung des Vorlebens des Täters, was für die Strafzumessung, aber auch für die Prognosestellung relevant ist. Entsprechend hat der Bundesrat im neuen Strafregistergesetz das geltende Recht dahingehend überprüft, ob die Dauer des Eintrags angemessen ist, und entsprechende Anpassungen gegenüber dem geltenden Recht vorgenommen. Dabei hat sich der Bundesrat darauf ausgerichtet, dass für die Dauer des Eintrags im Strafregister das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt wird und entsprechend prioritär auf die Schwere einer Strafe abgestellt werden soll.
Für die Minderheit, deren Antrag dann von Kollege Jositsch erläutert wird, und auch für den Nationalrat geht das zu wenig weit. Die Minderheit hat den Katalog erweitert und gewisse Delikte, die als besonders schwer beurteilt werden, hinzugefügt.
Ich möchte vorschlagen, dass der Sprecher der Minderheit jetzt seinen Antrag vorstellen kann, und werde allenfalls noch darauf reagieren.