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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-06-02

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-02

Wortprotokoll

Ich unterstütze, gestützt auf mein Vorleben als Justizdirektorin - um in der Terminologie des Sachverhalts zu bleiben -, die Minderheit Jositsch. Was er hier vorgetragen hat, ist ein wichtiges Anliegen der Staatsanwaltschaften und auch der Strafgerichte. Ich habe es in der Praxis mehrfach erlebt, dass die Staatsanwälte bei einer Einvernahme nicht wussten, mit wem sie es zu tun hatten, dass die Strafrichter bei einem Prozess nicht wussten, mit wem sie es zu tun hatten. Das hat mit der Unschuldsvermutung nichts zu tun. Es geht nicht darum, ein Urteil zu kumulieren, sondern es geht darum, das strafrechtliche Vorleben des Täters entsprechend zu würdigen.

Ich habe gestern nochmals mit dem Ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen Rücksprache genommen. Er hat mir auch noch einmal versichert, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft hier der Antrag der Minderheit, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, in jedem Fall Sinn macht.

Ich weiss aus meiner praktischen Tätigkeit, dass beispielsweise die Staatsanwaltschaft gerade bei Einvernahmen nicht weiss, dass sie es vielleicht mit einem Mehrfachtäter, mit einem gemeingefährlichen Täter zu tun hat. Gemeingefährliche Täter haben ja gerade das Merkmal, dass sie verschiedene Delikte begehen, auch Delikte verschiedener Schwere. Das heisst also, dass Sie vielleicht eine Person vor sich haben, die einen Einbruchdiebstahl oder, ich sage jetzt einmal, ein etwas geringfügigeres Delikt begangen hat; Sie wissen aber nicht, dass diese Person vielleicht schon einmal ein Sexualdelikt begangen hat. Wenn es darum geht, die Gefährdung der Öffentlichkeit einzuschätzen, dann ist es eben auch wichtig - wenn die Anordnung von Untersuchungshaft in der eigenen Kompetenz der Staatsanwaltschaft liegt oder wenn sie beim Zwangsmassnahmengericht beantragt werden muss -, dass man weiss, welcher Tätertyp hier vorliegt, mit wem man konfrontiert ist. Ausserdem muss man sagen - das ist doch die Erfahrung der vergangenen Jahre -, dass Sie es gerade bei Delikten des Typs, die in diesem Deliktskatalog aufgeführt werden, mit immer jüngeren Tätern zu tun haben.

Ich anerkenne, dass der Bundesrat hier mit Vostra einen wichtigen Schritt macht, indem mindestens jetzt einmal diese Fristen erhöht werden. Aber ich finde, er ist auf halbem Weg stehen geblieben. Wir haben das Beispiel gehört, das Kollege Jositsch gebracht hat, ich kann das nur unterstützen: Es ging um einen pädosexuellen Täter, relativ jung, der dann mit etwa 45 Jahren oder so wieder im Spiel ist, ich sage es einmal so. Er kann dann wieder weitere Delikte begehen, und niemand weiss von seinem Vorleben. Es macht also durchaus Sinn, und es ist im Sinne auch der öffentlichen Sicherheit und im Sinne auch der Qualität der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Strafgerichte, wenn das Vorleben in Sachen Gewalt- und Sexualdelikte wirklich eingetragen bleibt. Das ist keine Beeinträchtigung für eine Person, solange die Öffentlichkeit oder eben auch ein Arbeitgeber oder andere Kreise nichts davon erfahren. Aber bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines Täters ist das matchentscheidend.