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Minder Thomas · Ständerat · 2016-06-02

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-02

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage gibt es eine primäre Frage zu beantworten, jene der Verfassungsmässigkeit. Widerspricht das Kroatien-Protokoll der Bundesverfassung oder nicht? Die Prüfung heisst: Verletzt das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen betreffend Ausdehnung auf Kroatien Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung? Dort heisst es: "Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen." Mit "diesem Artikel" ist der integrale Artikel 121a gemeint.

Bitte blenden Sie bei dieser präventiven Verfassungskontrolle alles andere aus. Da wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen, verbleiben einzig wir, verbleibt das Bundesparlament als Hüterin der Verfassung. Das ist auch der Grund, warum wir alle den Schwur oder das Gelübde auf die Bundesverfassung ablegen. Auch Sie, Frau Bundesrätin, mahnen bei jeder Gelegenheit, die Bundesverfassung sei kein Wunschzettel und sei das höchste Rechtsbuch der Schweiz. Genau darum verstehe ich die Haltung des Bundesrates in verschiedener Hinsicht nicht, denn sie verletzt die Bundesverfassung gleich mehrmals.

In der Kommission verkaufte man uns allem voran die Wichtigkeit von Horizon 2020 und präsentierte uns Folie um Folie die negativen Auswirkungen dieser Nichtratifizierung. Diese Vorlage hat aber null und gar nichts mit Horizon 2020 zu tun - politisch ja, rechtlich nein. Es geht beim Kroatien-Protokoll nicht um eine politische, sondern um eine verfassungsrechtliche Betrachtung. Der Bundesrat hat einzig und allein dem Druck der EU nachgegeben. Hier darf es jedoch nicht um etwaige positive oder negative Auswirkungen dieses Protokolls und schon gar nicht um die Befindlichkeiten der EU gehen. Auch der Normenkonflikt wird mit dieser Vorlage nicht gelöst.

Uns das Protokoll, und das ist einer meiner Hauptkritikpunkte, im jetzigen Zeitpunkt zu unterbreiten darf als Verzweiflungsakt des Bundesrates bezeichnet werden. Ginge es um die Türkei und nicht um Kroatien, wäre ich mir nicht sicher, ob der Bundesrat diese Vorlage mit gleicher Euphorie verteidigen würde. Auch dieses Mal - gleich wie bei der Lex USA, bei Fatca, dies als Beispiele - macht man uns die Hölle heiss und sagt, was alles passieren würde, wenn wir nicht einlenken und ratifizieren. Diese dauernden Drohungen und politischen Erpressungen seitens der EU, seitens der USA und ganz allgemein seitens des Auslandes sind augenfällig: bei der Sistierung von Horizon 2020, bei Erasmus plus, dem Stromabkommen, dem institutionellen Abkommen, beim Nicht-verhandeln-Wollen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, bei der Feuerwehrübung Lex USA, bei Fatca und bei der Abgeltungssteuer, bei der Erbschaftssteuer mit Frankreich, bei Dublin III, der Partizipation am Dublin-Kontingentierungssystem, der Unternehmenssteuerreform, beim automatischen Informationsaustausch und, und, und.

In Sachen Aussenpolitik weist uns der Bundesrat dauernd auf die Überholspur der Autobahn. In Sachen Innenpolitik jedoch kann es oft nicht langsam genug gehen - das darf an dieser Stelle wieder einmal erwähnt werden. Eigenartig ist ebenfalls, was für ein Umkehrmanöver der Bundesrat bei dieser Vorlage gemacht hat; in der Kommission hat ein Mitglied gar von einem Rückwärtssalto gesprochen. Der bundesrätliche Rückwärtssalto ist zwar mutig, doch der Bundesrat hat ihn nicht gestanden und verletzt die Bundesverfassung.

In der Botschaft heisst es: "Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 war es nicht möglich, das Protokoll III zu unterzeichnen, da gemäss Artikel 121a der Bundesverfassung keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche dieser Bestimmung widersprechen." Um genau diese Bestimmung, um Artikel 121a Absatz 4, geht es. Absatz 4 ist der zentrale Punkt, und das Kroatien-Protokoll widerspricht diesem gleich dreimal.

Erstens heisst es in Absatz 4 ganz allgemein: "keine völkerrechtlichen Verträge". Der Begriff "neue Verträge" fehlt. Die Bestimmung ist daher weit auszulegen. In der Kommission war sich die Mehrheit einig, dass es sich beim Kroatien-Protokoll um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Zweitens finden Sie in Absatz 4 das Wort "abgeschlossen". Abschliessen bedeutet so viel wie einen Vertrag unterzeichnen - und er ist bereits unterzeichnet worden - und ratifizieren wollen. Drittens verlangt Absatz 4, dass ein Protokoll nicht gegen den Inhalt von Artikel 121a verstossen darf. Da das Kroatien-Protokoll mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist, widerspricht es eben auch in diesem Punkt der Bundesverfassung.

Ich erkenne mindestens vier materielle Kollisionen aufgrund der Kompatibilität mit dem Freizügigkeitsabkommen: In der Bundesverfassung steht, die Schweiz steuere die Zuwanderung eigenständig, die Zahl der Bewilligungen werde durch Höchstzahlen und Kontingente begrenzt, die Höchstzahlen gälten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts und es gelte ein Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, bei Artikel 1 Absatz 2 dieses Beschlusses der Kommissionsmehrheit und ihrem Änderungsantrag zu folgen, denn nur dieser garantiert und respektiert die verfassungsmässige Ratifizierung dieses Protokolls. Respektieren wir als Hüter der Bundesverfassung die Verfassungsmässigkeit nicht, so ist es eine reine Frage der Zeit, bis die Bürgerinnen und Bürger uns diese Aufgabe via Volksinitiative entziehen. Wir haben also ein ureigenes Interesse, die Bundesverfassung voll und ganz zu respektieren.