Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-06-02
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Ich bin zwar Mitglied der Kommission, musste mich an dieser Sitzung aber ersetzen lassen. Ich glaube nicht, dass die Kommission zu einer anderen Meinung gekommen wäre, wenn ich dabei gewesen wäre, aber die Minderheit hätte eine Stimme mehr gehabt. Wenn Kollege Jositsch der Letzte ist, der die Bundesverfassung mit Füssen treten möchte, dann bin ich der Vorletzte. Herr Jositsch hat Recht, wir müssen hier die Führung übernehmen. Das müssen wir tun, denn wir sind ein Parlament und kein Gericht oder Gremium juristischer Experten. Wir sind ein Parlament und müssen politische Entscheidungen treffen. Es liegt in unserer Verantwortlichkeit, das zu tun. Ich werde nicht das Übliche sagen. "Zwei Juristen, drei Meinungen" - das ist natürlich ein bisschen frech. Aber es stimmt wohl, dass wir die Sache nicht nur juristisch ansehen dürfen.
Es geht hier um Politik, und da wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, ist das Parlament zuständig, um die Widersprüche aufzulösen - wir leben im Widerspruch, das Leben ist voller Widersprüche, auch die Politik und leider auch unsere Verfassung. Dies ist deshalb so, weil wir in einer halbdirekten Demokratie leben, in der wir dem Volk erlauben, ab und zu einen Artikel in die Verfassung zu schreiben, der nicht unbedingt im Einklang mit allen anderen Artikeln oder mit allen internationalen Verpflichtungen der Schweiz steht, die auch einen verfassungsrechtlichen Rang haben. Unser System führt aus diesem Grund dazu, dass das Parlament die Artikel interpretieren muss. So wurde vor nicht allzu langer Zeit die Zweitwohnungs-Initiative angenommen, und ihre Forderungen wurden in der Bundesverfassung verankert: Waren wir in dieser Sache bei der Gesetzgebung wirklich so verfassungstreu? Vielleicht mussten wir uns ein bisschen anpassen! Es gibt einen Verfassungsartikel, der die Mutterschaftsversicherung vorschreibt. Vierzig Jahre lang blieb dieser Artikel ohne Umsetzung. Dann haben wir ihn irgendwie einmal umgesetzt, aber man kann nicht sagen, dass vierzig Jahre nichts gewesen wären. Wir hatten jedoch lange Zeit keine konkrete Lösung.
Im vorliegenden Fall muss das Parlament seine Rolle wahrnehmen - ich entschuldige mich, Frau Bundesrätin -, dies umso mehr, als der Bundesrat ab und zu ein bisschen ratlos aussieht, unterschiedliche Meinungen kommuniziert und mit der Vorlage nach unseren Gepflogenheiten etwas spät kommt. Wir müssen den Mut haben, aus dieser Sackgasse herauszukommen. Am 9. Februar 2014 sind wir in eine Sackgasse marschiert. Ich werde nie behaupten, das Volk habe falsch abgestimmt. Ich kann mir aber schon denken, dass das Volk unter falschen Annahmen abgestimmt hat. Was waren die falschen Annahmen? Es waren grundsätzlich drei: [PAGE 317]
Die erste falsche Annahme war, dass man die Einwanderung wesentlich reduzieren könne, ohne die Wirtschaft zu tangieren. Dieser Widerspruch steht in diesem Artikel. Kann man die Einwanderung ohne Tangieren der Wirtschaft reduzieren? Natürlich nicht. Den Beweis hat notabene die einzige Behörde geliefert, die in den letzten Jahren in diesem Land etwas Konkretes gegen die Zuwanderung gemacht hat. Sie kennen diese Behörde, es ist die Nationalbank. Mit ihrem Entscheid, was den Euro-Mindestkurs betrifft, hat sie den wesentlichen Beitrag geleistet, um unser Wirtschaftswachstum ein bisschen zu bremsen und damit die Zuwanderung zu bremsen. Das ist bis jetzt die einzige wirksame Massnahme vonseiten unserer Behörden gewesen, um die Zuwanderung ein bisschen einzuschränken.
Die zweite falsche Annahme war - und da sind wir alle mitschuldig, weil wir nicht fähig waren, das dem Volk korrekt zu kommunizieren -, dass eine Kontingentierung der Einwanderung irgendwie mit der Personenfreizügigkeit kompatibel sei. Der Bundesrat habe drei Jahre Zeit, um das zu verhandeln, hiess es, er werde schon eine Lösung finden. Wir wissen: Es findet sich keine Lösung, weil die Kontingentierung in einem krassen Widerspruch zur Freizügigkeit steht. Wir können suchen, solange wir wollen, wir können dem Bundesrat auch dreissig Jahre Zeit geben: Er wird keine kompatible Massnahme finden, weil in dieser Sache ein Widerspruch besteht.
Die dritte falsche Annahme in dieser Abstimmung war, es sei möglich, sogar vorteilhaft, sich selbst eine Frist in einer Verhandlung mit einer internationalen Organisation zu setzen. Jeder weiss, dass man, wenn man unter Zeitdruck verhandeln muss, schlecht verhandelt. Die Frist von drei Jahren, die wir uns selbst gesetzt haben, ist natürlich kein Vorteil, sondern ein Nachteil.
Ich bitte um Entschuldigung, aber wir leben in Widersprüchen; Artikel 121a der Verfassung enthält in seinem Text selbst drei Widersprüche.
Wie haben wir reagiert? Statt uns aus der Sackgasse zu befreien, haben wir die Lage verschlechtert. Ehrlich gesagt ist von meiner Partei, der Partei von Kollege Levrat und von ein paar anderen Parteien sofort eine Trotzreaktion nach dem Motto erfolgt: "Wir müssen jetzt eine konsequente Umsetzung haben, je härter, desto besser; wir werden zeigen, dass das Volk falsch gestimmt hat, indem wir seine Entscheidung so hart wie möglich umsetzen." Ja, die Ergebnisse können wir jetzt sehen.
Der Bundesrat hat uns auch nicht geholfen mit seinem meines Erachtens verfrühten Entscheid, es sei sofort mitzuteilen, dass das Kroatien-Protokoll nicht zu ratifizieren sei. Ich teile die Auffassung unseres Kollegen: Ja, der Entscheid war wahrscheinlich verfrüht. Man hätte sich Zeit nehmen müssen, um die Lage mit kühlem Kopf zu analysieren, bevor man urbi et orbi kommuniziert, dass wir das Protokoll nicht ratifizieren würden.
Notabene - das haben die Medien auch nicht immer gut wiedergegeben -: Die EU hat die Schweiz mit Horizon 2020 nicht für das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 bestraft; sie hat einfach die Konsequenzen gezogen. Sie hat kommuniziert, dass wir das Kroatien-Protokoll nicht ratifizieren und dadurch eine Ungleichbehandlung der 28 EU-Mitglieder schaffen würden. Das ist bekanntlich für die EU nicht akzeptabel. Die Blockade bei Horizon 2020 ist nicht eine Folge der Einwanderungsproblematik, sondern eine Folge der Nichtratifizierung des Kroatien-Protokolls, denn damit haben wir diese Ungleichheit geschaffen. Das kann die EU nicht akzeptieren.
Nun hat der Bundesrat 2014 versucht, eine Lösung für Horizon 2020 zu finden. Was war diese Lösung? Die Lösung bestand darin, den Kopf noch ein bisschen mehr in die Guillotine zu stecken. Wir haben selber ein bisschen unseren Kopf angeboten, damit die Guillotine fallen kann. Wir haben selber beschlossen und mit der EU abgemacht, dass Horizon 2020 automatisch entfällt, wenn wir bis am 9. Februar 2017 keine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Wir haben das gewollt, um Horizon 2020 zu retten, in der Annahme - wieder eine falsche Annahme -, bis zu diesem Termin würden wir das Problem wohl gelöst haben. Okay, wir haben Horizon 2020 zwei Jahre genossen, und jetzt sind wir am Ende dieser Gnadenfrist. Jetzt entfällt diese Abmachung mit der EU rückwirkend am 1. Januar 2017, wenn wir bis am 9. Februar 2017 keine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Das wird der Fall sein.
Die Mehrheit der Kommission kommt jetzt mit der Idee: Okay, wenn die Sachen sowieso irgendwie verbunden sind, dann verbinden wir sie förmlich mit diesem Antrag auf einen Zusatz in Artikel 1 Absatz 2. Einmal mehr, mein lieber Präsident, leben wir im Widerspruch. Absatz 2 ist ein Widerspruch in sich. Denn wir behaupten, es sei verfassungswidrig, das Protokoll jetzt zu ratifizieren. Was machen wir? Wir verknüpfen diese Ratifizierung mit der Lösung einer mit der Verfassung zu vereinbarenden Regelung zur Steuerung der Zuwanderung. Wir verknüpfen die beiden Sachen - im Wissen, dass wir keine verfassungskonforme Lösung mit der EU erreichen werden. Wir sind alle bestrebt, hier jetzt einen Kompromiss zu finden, mit dem wir das Wort "Kontingente" mit irgendwelchen Lösungen umgehen können, aber wir versuchen das vergeblich. Ob wir etwas finden oder nicht - wir wissen bereits: Wenn wir etwas gemeinsam mit der EU finden, wird es nicht verfassungskonform sein. C'est reculer pour mieux sauter. Wir verknüpfen jetzt die eine Sache mit einer anderen Sache, von der wir schon wissen, dass sie auch nicht verfassungskonform sein wird. Ich finde, der Widerspruch könnte nicht grösser sein.
Was sollen wir in diesem Fall tun? Meines Erachtens sollten wir der Minderheit zustimmen und in dieser Sache dem Bundesrat seine Verantwortung überlassen. Es gibt eine Frist, die Kroatien und Horizon 2020 betrifft. Diese ist absolut. Dann gibt es eine relative Frist, diese steht in Artikel 121a der Bundesverfassung. Aber ein paar Bundesräte haben in Interviews schon bekanntgegeben, dass es nicht das Ende der Welt wäre, wenn allenfalls die Verhandlungen, die geführt werden, um mit der EU eine bessere Lösung zu finden, ein paar Monate länger dauern würden. Das ist gut möglich. Es ist möglich, dass wir einige Monate mehr brauchen werden, um diese Lösung zu erreichen.
Was machen wir also? Wollen wir das Kroatien-Protokoll und Horizon 2020 gefährden, da wir heute nicht wissen, ob wir dann diese relative Frist werden einhalten können oder ob wir trotzdem in einigen Monaten kommen werden und sagen: "Ja, das Volk hat das zwar im Bundesverfassungsartikel so bestimmt, aber wir brauchen eine kleine Weile mehr, um mit der EU zu verhandeln"? Ich glaube, es ist nicht vernünftig, es ist nicht politisch - egal, was es juristisch ist -, wenn wir diese Verknüpfung machen. Notabene bleibt diese Vorlage eine referendumsfähige Vorlage. Deswegen müssen wir sie notabene in dieser Session zu Ende beraten. Denn dann muss die Referendumsfrist laufen, damit allenfalls vor dem 9. Februar 2017 eine Referendumsabstimmung stattfinden kann. Die Frist ist eine Frist zugunsten des Volkes. Wenn das Volk mit uns nicht einverstanden ist, hat es die Möglichkeit, sofort Stopp zu sagen. Diese Möglichkeit hat es immer, und das wird auch hier so sein. Das ist auch der Unterschied, Kollege Berberat, zwischen Kroatien und der Türkei, denn vielleicht gewinnen Sie im Volk eine Abstimmung über Kroatien einfacher als eine Abstimmung über die Türkei. Aber das ist nicht die Frage, die wir jetzt zu behandeln haben.
Um zum Schluss zu kommen: Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Ich bin für Annahme der Vorlage in der Fassung der Minderheit, weil ich glaube, dass wir unsere politischen Pflichten wahrnehmen müssen. Wir müssen auch dem Bundesrat seine Verantwortungen überlassen. Er hat vielleicht nicht immer perfekt gespielt, aber er hat jetzt die Möglichkeit, die Sachen so in die Hände zu nehmen, dass er diese ganze Frage trotzdem zu einem guten Ende führen kann. Von der Sackgasse sind wir in einen Sack hineingefallen, jetzt müssen wir aus diesem Sack wieder hinauskommen und einen Befreiungsschlag machen. Das kann nur die Fassung des Bundesrates, des Nationalrates und der Minderheit sein. [PAGE 318]