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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-06-06

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Bei Artikel 9 Absatz 2 hat der Nationalrat noch die Mindestgrösse des Innovationsrates bestimmt. Unsere Kommission hat diese Präzisierung bzw. diese Festlegung als sinnvoll erachtet und ist ihr ohne Gegenstimme gefolgt.

Bei Absatz 4 hat sich die Kommission einstimmig für die Fassung des Bundesrates ausgesprochen. Somit können die Mitglieder des Innovationsrates nur einmal wiedergewählt werden, gleich wie die Mitglieder des Verwaltungsrates gemäss Artikel 6. "Einmal wiedergewählt" bedeutet, wie bereits ausgeführt, acht Jahre. Die Erneuerung wurde von unserer Kommission höher gewichtet als die Kontinuität. Deshalb haben wir uns für die Fassung des Bundesrates ausgesprochen.

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