Speck Christian · Nationalrat · 2002-03-14
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-14
Wortprotokoll
Herr Rechsteiner Rudolf will mit seiner Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer bezwecken. Wie er ausgeführt hat, will er damit die neuen erneuerbaren Energien entsprechend dem höheren Preis, der dafür bezahlt wird, stärker als den konventionellen Strom von der Mehrwertsteuer entlasten. Es ist so: Wer Strom aus Photovoltaik einkauft und dafür 1 Franken pro Kilowattstunde bezahlt, entrichtet 7,6 Prozent oder 7,6 Rappen Mehrwertsteuer pro Kilowattstunde, das ist etwa fünfmal mehr als für konventionellen Strom. Der Initiant führt auch aus, dass der Weg zu sauberer Energie nicht durch fiskalische Barrieren erschwert werden soll.
Nun ist seit der Einführung der Mehrwertsteuer in mehrfachen Anläufen immer wieder beantragt und versucht worden, eine Befreiung gewisser Segmente von der Mehrwertsteuer zu erreichen. Es war ein ständiges Thema in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Teilweise wurde dem nachgegeben, die Freiliste erweitert, teilweise nicht.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommissionsmehrheit steht dem Anliegen der Parlamentarischen Initiative, Strom aus neuen erneuerbaren Energien zu fördern, positiv gegenüber. Nach der Meinung der Kommissionsmehrheit ist jedoch die von der Initiative vorgesehene Änderung des Mehrwertsteuergesetzes nicht der richtige Weg dazu. Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die möglichst keine Lenkungsziele verfolgen soll. Dadurch soll garantiert werden, dass die Wettbewerbsneutralität gewahrt wird. Die geforderte Befreiung des ökologischen Stroms von Steuerlasten würde im Weiteren eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bedeuten, da andere ökologische Produkte nicht die gleichen Vorteile geniessen würden. Anschlussbegehren aus anderen Bereichen wären [PAGE 274] auch zu erwarten. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass dieser Rat ein ähnliches Begehren, nämlich die Befreiung der Fernwärme im Aaretal im Kanton Aargau von der Mehrwertsteuer, vor etwa zwei Jahren abgelehnt hat.
Es stimmt, dass Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung verlangt, dass die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien, gefördert wird. Bereits heute wird diesem Auftrag durch verschiedene Massnahmen Rechnung getragen, so z. B. im Rahmen des Energiegesetzes für Kleinkraftwerke und im EMG, wie Sie wissen, für weitere erneuerbare Energien. Eine Förderung dieser Segmente ist also entgegen den Aussagen von Herrn Rechsteiner durchaus heute schon vorhanden.
Die Mehrheit der Kommission meint zudem, dass die über die Mehrwertsteuer erhoffte Wirkung kaum erzielt würde. Es ergäben sich insbesondere in Bezug auf Energie aus Wasserkraftwerken Abgrenzungsschwierigkeiten und Umsetzungsprobleme, was auch einen entsprechenden Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde. Aus steuerpolitischen Betrachtungen kann dieser Initiative somit keine Folge gegeben werden.
Die Minderheit argumentiert, dass heute Strom aus erneuerbaren Energien bis zu fünf Mal mehr kostet; dadurch müsse für die gleiche Einheit Strom ein bedeutend höherer Beitrag an die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Die Kommissionsminderheit schliesst sich dem Anliegen der Initiative an und verlangt, dass das Mehrwertsteuergesetz so zu modifizieren ist, dass Produzenten und Käufern von Strom aus erneuerbaren Energien keine Mehrbelastung mehr erwachsen soll. Die Befreiung von Steuerlasten im Rahmen der Mehrwertsteuer ergäbe relativ geringe Steuerausfälle von zwei bis drei Millionen Franken jährlich. Mit wenig Kosten könnte somit im Sinne einer Förderung von erneuerbarer Energie eine grosse Wirkung erzielt werden. Eine allfällige Unterstützung über das Subventionsgesetz anzustreben, erweist sich als schwierig. Das sind die Argumente der Minderheit der Kommission.
Wie Herr Rechsteiner ausführte, ergab sich in der Schlussabstimmung in der Kommission eine Pattsituation. Mit dem Stichentscheid des Präsidenten beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.