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Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-06

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Jans abzulehnen.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission unseres Rates schlägt Ihnen bei Artikel 59 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sowie bei Artikel 25 des Steuerharmonisierungsgesetzes vor, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer ein gutes und taugliches Instrument ist. Es geht darum, den Kantonen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung zu stellen. Auf kantonaler Ebene ist die Übernahme dieses Instruments, wie Sie bereits gehört haben, ja [PAGE 849] fakultativ; kein Kanton ist gezwungen, die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen.

Die Unternehmenssteuerreform III sieht verschiedene Gefässe vor. Man hat die Patentbox, man hat die Inputförderung, und man hat die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Die Kantone können wählen und entscheiden, welches Instrument für sie am besten geeignet ist. Es gibt Kantone, die mit der Patentbox nichts anfangen können; es gibt Kantone, die mit der Inputförderung nichts anfangen können; und es gibt eben auch Kantone, die gutfinanzierte Unternehmen haben, und diese Kantone müssen für diese Unternehmen eine Lösung finden. Über diese Gefässe ist ja eine maximale Entlastungsbegrenzung vorgesehen, nämlich 80 Prozent. Somit kann es keine Nullbesteuerungen geben.

Kantone, die solche Unternehmen haben und die für diese Unternehmen eine Lösung finden müssen, hätten somit ein zusätzliches Instrument in der Hand. Geben wir ihnen dieses Instrument nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Kantone senken die Gewinnsteuern für juristische Personen allgemein - das können sie tun, es gibt dann aber grosse Steuerausfälle und insbesondere auch sehr grosse Mitnahmeeffekte -, oder die Kantone tun nichts, und die Unternehmen ziehen weg. Dann haben sie auch Steuerausfälle, und das ist ja auch keine Lösung.

Wir möchten Ihnen deshalb beliebt machen, dieses Instrument zu beschliessen. Dann können Unternehmen dort bleiben, wo sie heute sind. Die Kantone können dieses Instrument einführen und das entsprechende System beschliessen; dann können die Unternehmen sagen: Jawohl, das stimmt für uns, wir bleiben hier und können so weiterhin in der Schweiz arbeiten.

Gegenüber dem Beschluss in der ersten Lesung wurde eine Änderung vorgenommen, nämlich dass beim kalkulatorischen Zins nur auf die zehnjährige Bundesobligation abgestellt wird und der Zuschlag von 50 Basispunkten nicht mehr gemacht wird - darauf soll also verzichtet werden. Damit würden die Steuerausfälle, die berechnet wurden, etwas geringer. Diese Lösung ist auch ein Kompromissvorschlag zuhanden des Ständerates. Wenn Sie dem zustimmen, hat der Ständerat die Chance, eben auch dem Kompromiss zuzustimmen. Somit könnten wir eine Differenz bereinigen.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie nochmals, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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