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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-06-06

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-06

Wortprotokoll

Worum geht es bei Artikel 25a des Gesetzes? Es geht hier um den sogenannten Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die Unternehmen haben. Ursprünglich hat uns der Bundesrat vorgeschlagen, einerseits alle Patente in eine separate Box zu tun und diese Box anders zu besteuern, und andererseits hat er eben auch diese zweite Massnahme vorgeschlagen, dass Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen doppelt oder mehrfach abgezogen werden können.

Ein Wort an Herrn Pardini, der jetzt nicht mehr im Saal ist: Das ist natürlich eine Massnahme, die in anderen Ländern so praktiziert wird.

Worum geht es bei dieser Steuerreform? Es geht ja gerade darum, dass wir bestehende Regimes, die international nicht mehr anerkannt sind, abschaffen und stattdessen neue Regimes einführen, die international akzeptiert sind und auch in anderen Ländern angewandt werden. Aus diesem Grund ist der Bundesrat überhaupt auf dieses Instrument gekommen, den Mehrfachabzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zuzulassen. Das war der ursprüngliche Vorschlag: 90 Prozent für Patente sowie unbeschränkter Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen; dies in der Kompetenz der Kantone. Jeder Kanton soll eigenständig entscheiden können, wie hoch der jeweilige Abzug sein soll.

Was haben wir anschliessend gemacht? Wir sind anschliessend dem Ständerat entgegengekommen und haben beschlossen, dass wir zusätzlich zu diesen beiden Massnahmen eine Gesamtbegrenzung von 80 Prozent einführen, dass die steuerliche Entlastung über alle Instrumente hinweg maximal 80 Prozent betragen soll - Patentbox, Forschungs- und Entwicklungsaufwand und zinsbereinigte Gewinnsteuer -, damit es eben nicht zu einer Nullbesteuerung kommt. Im Gegenzug haben wir darauf gehofft, dass der Ständerat auf diese doppelte Beschränkung, diese zusätzlichen 150 Prozent, die er hier eingeführt hat, verzichten würde. Leider ist das nicht passiert, das heisst, wir haben jetzt ein doppelt gemoppeltes Gesetz: einerseits die 80-Prozent-Schwelle über alle drei Instrumente und andererseits noch individuelle Schwellen - 90 Prozent bei der Patentbox und 150 Prozent beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand.

Sie sehen, in der Kommission hat ein Antrag eine Mehrheit gefunden, der den doppelten Abzug, also 200 Prozent statt 150 Prozent, zulassen wollte. Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie aber nun, diese Differenz auszuräumen, dem Ständerat zu folgen und auf die 150 Prozent einzuschwenken. Es geht uns darum, die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die vorhin eine klare Mehrheit erreicht hat, durchzubringen. Es ist ein ganz wichtiges Instrument für den Unternehmensstandort Schweiz. Es ist eigentlich die einzige Massnahme, welche international mobilen Unternehmen weiterhin dient, sodass diese hier in der Schweiz bleiben. Besonders Kantone mit höheren Steuersätzen sind dringendst auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer angewiesen. Sonst werden diese Unternehmen wegziehen, entweder in andere Kantone, die einen sehr tiefen Steuersatz anbieten, oder - und das ist leider die wahrscheinlichere Reaktion - ins Ausland. Dann haben wir weder die Bundesgewinnsteuer noch die kantonale Gewinnsteuer. Zudem gilt es zu sagen, dass sowohl die OECD als auch die EU die zinsbereinigte Gewinnsteuer vor einigen Jahren als positiv-akzeptables System qualifiziert haben.

Es geht uns also darum, Arbeitsplätze, die direkt und indirekt von diesen Firmen abhängig sind, hier in der Schweiz zu behalten. Wir wollen auch, dass mobile Konzernfunktionen [PAGE 858] hier in der Schweiz bleiben können. Das Beps-Projekt der OECD führt dazu, dass diese Aktivitäten in Zukunft noch viel mehr an einem Standort konzentriert werden. Aus diesem Grund ist dieses Instrument ganz wichtig, und wir hoffen fest, dass die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben am Mittwochmorgen auf diesen Kurs einschwenken wird.

Aus diesem Grund sind wir hier bereit, dem Ständerat zu folgen, der Minderheit Müller Leo zu folgen und auf diese Verdoppelung, auf diese 200 Prozent beim Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, zu verzichten und auf 150 Prozent einzuschwenken. Aber wir hoffen fest, dass der Ständerat uns bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer folgt. Sie ist, wie gesagt, ein wichtiges Instrument, insbesondere für die Geberkantone beim NFA. Aber Sie wissen, dass das Geld, das die Geberkantone beim NFA einnehmen, schlussendlich allen Kantonen zugutekommt, insbesondere den grossen Nehmerkantonen.

Ich bitte Sie also, hier der Minderheit Müller Leo zu folgen und dann, wenn wir das Gesetz vom Ständerat nochmals zurückerhalten, an der zinsbereinigten Gewinnsteuer festzuhalten.