Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-07
Wortprotokoll
Ich möchte zwei Dinge vorausschicken:
1. Spielgemeinschaften sind auch mit diesem Gesetz möglich. Wir sprechen hier ausschliesslich von einem Verbot von gewerblich organisierten Spielgemeinschaften - einfach damit das geklärt ist.
2. Wenn Sie sich an den Monopolstrukturen stören, Herr Ständerat Föhn, dann ändern Sie natürlich nichts daran, wenn Sie gewerblich organisierte Spielgemeinschaften zulassen. Denn diese machen das Geschäft einfach mit den Lotteriegesellschaften. Da müssten Sie schon andere Instrumente verlangen.
Es wurde jetzt einiges gesagt, und es ist tatsächlich die Frage, warum wir die gewerblich organisierten Spielgemeinschaften nicht zulassen, wenn sie doch genau der gleichen Aufsicht und Kontrolle unterstellt sind wie die Lotteriegesellschaften. Ich denke, man kann sich das durchaus anschauen. Ich würde das dann mit den Kantonen besprechen, bin mir aber einfach nicht sicher, ob das Geschäftsmodell dann noch attraktiv ist. Denn es geht da nicht nur darum, dass die Gewinne für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden müssen - die Löhne können schon noch bezahlt werden, aber der Rest geht dann weg -, es geht da auch um die ganze Frage des Spielerschutzes und der Prävention. Diese Aufgaben können dann auch nicht an die Lotteriegesellschaften delegiert werden. Man kann ja auch durch die Teilnahme an Spielgemeinschaften spielsüchtig werden. Das heisst, diese gewerblich organisierten Spielgemeinschaften müssten dann eigene Spielerschutzmassnahmen ergreifen. Ich bin mir noch nicht sicher, ob sie wirklich [PAGE 388] dafür geeignet und darauf vorbereitet sind. Im Weiteren stellen sich eben all die Fragen der Aufsicht, der Kontrolle.
Was richtig ist bei diesem Geschäft - ich habe die Frage eingangs auch gestellt -: Statt dass das Geld einfach ins Ausland abfliesst, haben wir es lieber in der Schweiz, wobei mit dem Gesetz ja auch ausländische gewerblich organisierte Spielgemeinschaften verboten wären. Es ist also nicht so, dass aus dem Ausland einfach das Geld abgegraben werden kann, während gewerblich organisierte Spielgemeinschaften in der Schweiz verboten sind und keine Geschäftsmöglichkeiten haben.
Ich muss den Entscheid Ihnen überlassen. Wie gesagt, ich würde mit den Kantonen, mit den kantonalen Aufsichtsbehörden besprechen, was es bedeuten würde, wenn solche gewerblich organisierten Spielgemeinschaften nicht verboten wären. Aber ich bin mir ziemlich sicher und sage Ihnen voraus, dass das Geschäftsmodell nachher nicht mehr von Interesse ist. Denn die Auflagen an die Lotteriegesellschaften betreffend die ganze Prävention sind beträchtlich, und wir verschärfen sie mit diesem Gesetz noch. Da würde ich mir jetzt zumindest mal nicht falsche bzw. zu grosse Hoffnungen machen.
Der Bundesrat ist skeptisch. Er empfiehlt Ihnen, den Einzelantrag Föhn abzulehnen. Wenn Sie ihn aber annehmen, dann werden wir die Frage mit den Kantonen besprechen.