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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2016-06-07

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt die vorliegende Botschaft zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe. Es ist uns wichtig, dass nicht nur die Qualität der Ausbildung, welche mehrheitlich an der Fachhochschule vermittelt wird, sondern auch die Ausübung der Gesundheitsberufe gefördert wird.

Die CVP-Fraktion erachtet das Gesundheitsberufegesetz als essenziellen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Es bringt Klarheit über die Anforderungen an die Berufsleute und legt gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bachelorausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie und Optometrie fest, um nur einige Beispiele für Gesundheitsberufe zu nennen. Die Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge sollen über die erforderlichen Kompetenzen für die Berufsausübung verfügen. Weiter regelt das Gesetz die Ausübung der entsprechenden Berufe in eigener fachlicher Verantwortung. Wir unterstützen eine Berufsausübungsbewilligung sowie einheitliche Berufspflichten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Die CVP-Fraktion befürwortet auch, dass die Pflicht zu lebenslangem Lernen für alle Berufspersonen, deren Tätigkeiten in diesem Gesetz geregelt sind, verankert wird, und nicht nur für diejenigen, die im Besitz der Berufsausübungsbewilligung sind.

Die Gesetzesvorlage sieht ein sogenannt aktives Register vor, wie es bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte in Form des Medizinalberuferegisters existiert und sich bewährt hat. Das Gesundheitsberuferegister umfasst nicht nur die Ausbildungsabschlüsse der Gesundheitsfachleute, sondern enthält auch Angaben über die Bewilligung zur Berufsausübung und allfällige Disziplinarmassnahmen. Das Register stellt damit den Vollzug des Gesundheitsberufegesetzes über die Kantonsgrenzen hinweg sicher, erhöht die Transparenz für die Bevölkerung und erleichtert den Kantonen die Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen. Zudem ist das Register eine zwingende Voraussetzung für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Wir begrüssen dies.

Mit der aktuellen Auflistung von Berufen im Gesundheitsberufegesetz sind wir einverstanden. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte die CVP-Fraktion keine weiteren Berufe oder Masterstudiengänge ins Gesetz aufnehmen. Erst wenn sich ein Berufsbild in der Praxis langfristig als praxisbezogen und patientenorientiert bewährt hat, wenn eben die Praxis die Ausbildung geprägt hat und nicht umgekehrt, soll die Aufnahme ins Gesetz ermöglicht werden. Der Bundesrat soll keine Kompetenz erhalten, weitere Gesundheitsberufe zu bezeichnen und sie ins Gesetz aufzunehmen. Bei den Gesundheitsberufen ist so viel im Wandel, dass es sich lohnt, genau hinzuschauen; der übliche Gesetzgebungsprozess soll dabei durchlaufen werden. Die CVP-Fraktion steht einer allfälligen Ausweitung der Ausbildungen auf die Masterstufe generell kritisch gegenüber. Wie auf der Bachelorstufe muss der Patientenschutz auch auf der Masterstufe im Mittelpunkt stehen.

Weiter ist zu beachten, dass das Schweizer Bildungssystem auf einem zweistufigen System für die höhere Bildung beruht. Die Studiengänge mit Masterabschluss sollten nur bei erkennbarem Mehrwert und erhöhtem Kompetenzprofil gegenüber den Bachelorabschlüssen durchgeführt und akkreditiert werden. Eine verfrühte Regelung der Masterstufe könnte den Eindruck erwecken, dass im Gesundheitsbereich der Masterabschluss zum Regelabschluss wird. Dies wiederum könnte einen Kostenschub auslösen. Beides gilt es im Auge zu behalten. Der Bachelorabschluss soll auch längerfristig berufsbefähigend sein und es bleiben.

Die CVP-Fraktion bedankt sich beim Bundesrat, ist für Eintreten und unterstützt den vorgeschlagenen Weg. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.