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Büchler Jakob · Nationalrat · 2016-06-08

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich am 11. April 2016 mit diesem Landesversorgungsgesetz in zweiter Lesung befasst. Ich beziehe mich auf Artikel 16 Absatz 5. Bei Artikel 16 Absatz 5 geht es um die Nahrungs- und Futtermittel. Diese Differenz betrifft die Bildung von Garantiefonds. Offen ist die Frage, ob die Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut zulässig sein soll. Auf Antrag unserer Kommission hat der Nationalrat entschieden, ein Verbot dieser Abschöpfung festzulegen. Der Ständerat will dieses Verbot nicht.

In der Kommission wurde vonseiten des Bundesrates ausgeführt, dass es um eine Grundsatzfrage gehe, nämlich ob man auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln Beiträge an die Pflichtlagerkosten erheben kann oder nicht. Der Bundesrat und der Ständerat empfehlen, diese Möglichkeit zu belassen und es der Branche anheimzustellen, ob sie einen Fonds einrichten will oder nicht, also nicht schon jetzt auf Gesetzesstufe einen Entscheid über eine Fondskreierung zu fällen. Bei allen anderen nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen entscheidet die Branche, wurde uns mitgeteilt.

In der Kommission wurde beantragt, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, mit der Begründung, dass wir in einer Notlage auf eine starke Nahrungs- und Futtermittel- sowie Saat- und Pflanzgutproduktion angewiesen seien. Es geht darum, Pflichtlager zur sicheren Versorgung der Bevölkerung anzulegen. Diese Pflichtlagerkosten im Umfang von rund 40 bis 50 Millionen Franken, die der Landwirtschaft zugemutet werden können, könnten nicht auf das Endprodukt abgewälzt werden, wurde von landwirtschaftlicher Seite angeführt. Diesem Antrag wurde gegenübergestellt, dass die Schweiz von aussen wenig Lebensmittel einführen könne; diese Bestimmung sei richtig.

In der Kommission wurde nach einer eingehenden Diskussion sehr knapp beschlossen, dem Antrag des Ständerates zuzustimmen, nämlich mit 12 zu 11 Stimmen.