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Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-06-08

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft, Motion Schläfli Urs 14.3702, "Keine modernen Söldner", übernommen von Frau Glanzmann, um eine Anpassung von Artikel 94 des Militärstrafgesetzes, Leistung von Militärdienst in einem fremden Staat. Es geht darum, dass Artikel 94 des Militärstrafgesetzes ausgeweitet werden soll auf die Teilnahme an Kampfhandlungen und Aktivitäten von armeeähnlichen, ideologisch motivierten Gruppierungen im Ausland. Ausserdem soll das Strafmass von zurzeit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe auf mindestens zehn Jahre ausgeweitet werden. Ziel des Vorstosses ist es, Dschihad-Reisen zu verhindern.

Das grundsätzliche Ziel dieses Vorstosses ist positiv. Das wurde von der Sicherheitspolitischen Kommission auch so zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagene Weg wird aber als unnötig respektive unzweckmässig erachtet. Die zwei Massnahmen wurden folgendermassen beurteilt.

Massnahme eins, Erweiterung von Artikel 94 auf militärische Gruppierungen: Hier ist die Kommission der Ansicht, dass Artikel 94 nach herrschender Praxis solche Fälle bereits erfasst. Ausserdem existiert Artikel 260ter StGB, der die Teilnahme an kriminellen Organisationen verbietet, und meistens sind solche Organisationen als kriminelle Organisationen einzustufen. Ausserdem besteht noch das Verbot der Al Kaida, des "Islamischen Staats" und ähnlicher Organisationen bzw. der Teilnahme daran. Fazit: Die Kommission hat festgestellt, dass die Handlungen, die die Motion unter Strafe stellen möchte, bereits heute bestraft werden. Die Motion Schläfli Urs bzw. Glanzmann rennt deshalb nach Meinung der Sicherheitspolitischen Kommission in dieser Hinsicht offene Türen ein.

Was die Massnahme zwei, Anhebung des Strafrahmens, betrifft, so ist die Kommission der Ansicht, dass der Strafrahmen im Kontext anderer Delikte beurteilt werden muss. Eine Höchststrafe von mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe ist, wie man feststellt, wenn man es mit anderen Delikten vergleicht, übertrieben. Die geltenden Bestimmungen ermöglichen bereits jetzt mehrjährige Freiheitsstrafen, was ausreichend ist.

Ausserdem wurde gewürdigt, dass das Problem bei der Bekämpfung des Terrorismus weniger die Frage ist, wie hoch eine Freiheitsstrafe, die ausgefällt wird, konkret ist, sondern vor allem die Wahrscheinlichkeit, dass man entsprechende Personen frühzeitig entdeckt und ihrer habhaft wird und sie überhaupt bestrafen kann. Die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung ist also das grössere Problem als die Frage, wie hoch dann konkret die Strafe ist. Die Höhe der Strafe ist in der Regel ausreichend. Aber die Frage ist, ob man einen solchen Täter überhaupt findet.

Entsprechend ist die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates einstimmig zur Einsicht gekommen, dass dieses Anliegen unzweckmässig ist, und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat knapp, aber doch klar mit 95 zu 89 Stimmen zugestimmt.

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen, wie gesagt, die Motion abzulehnen.