Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-06-09
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, seinen Anträgen zu folgen, und somit empfehle ich Ihnen, sämtliche Minderheitsanträge in den Vorlagen 12 und 4 abzulehnen.
Lassen Sie mich ganz kurz ein paar Worte zu den einzelnen Artikeln verlieren. Vorneweg sage ich meinerseits noch einmal: Unsere Flaggschiffe sind wirklich die beiden ETH Zürich und Lausanne mit den Forschungsanstalten. Je besser sie unterwegs sind, umso innovativer sind wir, umso besser sind wir in den Rankings, umso attraktiver sind wir, und umso besser sind wir in der Lage, die absoluten Spitzenköpfe an unsere Institute zu holen. Das ist eine Spirale, die sich in den vergangenen Jahren immer weiter nach oben gedreht hat. Selbstverständlich wollen wir daran nichts ändern.
Ich komme zum Minderheitsantrag Graf Maya zu Artikel 20a: Es geht in diesem Artikel nicht um eine neue materielle Regelung der Forschungsethik an den ETH. Die Forschungsethik ist in Umsetzung der verschiedenen Gesetzgebungen an den ETH längstens geregelt; ich rufe hier das Tierschutzgesetz, das Heilmittelgesetz, das Patientengesetz, das Forschungsgesetz usw. in Erinnerung. Es besteht also kein Handlungsbedarf, weshalb ich Sie bitte, den Minderheitsantrag Graf Maya abzulehnen.
Dann zum Minderheitsantrag Fricker zu Artikel 34d: Der Entwurf des Bundesrates entspricht der Forderung der Motion der WBK-NR und will nichts anderes. Das Anliegen ist, dass ausländische Studierende, die weder selber noch über ihre Eltern in Form von Steuern zur Finanzierung der ETH beitragen, dies im Sinne einer Kompensation über höhere Studiengebühren tun sollen.
Dann zum Minderheitsantrag Reynard zu Artikel 34d Absatz 2bis betreffend Zweckbindung der Mehreinnahmen: Lassen wir, mit einem Wort gesagt, den ETH-Bereich mit seiner Autonomie die richtige Lösung finden. Verzichten wir darauf, von der Politik her in die Gebühren- und Schulgeldordnung eingreifen zu wollen! Ich bitte Sie wirklich darum, davon Abstand zu nehmen. Ich habe auch in der Kommission deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass in den letzten zwanzig Jahren die Gebühren quasi nicht oder überhaupt nicht angepasst wurden. Es ist also kein Handlungsbedarf vorhanden.
Dann zu Artikel 34d Absatz 2ter, zur über die Teuerung hinausgehenden Anpassung der Gebühren gemäss Antrag der Minderheit Reynard: Dagegen spricht wiederum vor allem der Grund, dass es um den ETH-Bereich mit seiner Autonomie geht. Lassen Sie ihn bitte die Gebühren und die Abgaben selber festlegen. Er braucht unsere politische Hilfe nicht.
Zum Minderheitsantrag Marti betreffend die Ergänzung der ETH-Ziele, die öffentliche Diskussion über die Wissenschaft, die Technik und die Gesellschaft: Der Inhalt des Anliegens ist an sich berechtigt und auch aktuell. Das wird bei der Bereinigung der strategischen Ziele aufgenommen und dann diskutiert werden. Hier kann man auf eine entsprechende Nennung im Gesetz verzichten.
Dann zum Minderheitsantrag Reynard betreffend die Transparenz der Bedingungen im Zusammenhang mit privaten Drittmitteln: Die Motion Reynard 14.3566 wurde in den Räten noch nicht behandelt. Die verlangte Transparenz ist durch das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 im Grundsatz gegeben. Eine Pflicht zu einer umfassenden proaktiven Veröffentlichung könnte potenzielle wichtige industrielle Partner von einer Kooperation abhalten. Ich kann Ihnen sagen, dass wir in den letzten Monaten wiederholt in Diskussionen gewesen sind, wie man mit diesen privaten Geldern umgehen will. Der Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung ist absolut zentral. Irgendwelche Bedingungen dürfen nicht an diese Mittel geknüpft werden. Aber selbstverständlich sind wir daran interessiert, dass die Schulen über private Mittel verfügen, und die privaten Mittel machen etwa 10 Prozent aller verfügbaren Mittel des ETH-Bereiches aus.
Dann zu den Drittmitteln in Bezug auf das Budget: Das habe ich eben auch im gleichen Satz schon abgehandelt, Herr Reynard. Bitte keine zusätzliche Regulierung!
Last, but not least die Information über die Nebenaufträge: Auch da gibt es eine Motion, die Motion Graf Maya 14.3621, die noch nicht behandelt ist. Auch hier kann ich Ihnen sagen: Wir haben intensivste Diskussionen mit dem ETH-Bereich bzw. mit ETH und EPFL geführt und haben klargemacht, dass die 10 Prozent, über die die Professoren verfügen dürfen, gegeben sind. Die Frage ist dann, wovon diese 10 Prozent sind - sicherlich nicht gemessen an den 40 Wochenstunden. Das Zweite sind die Gebühren. Auch diese haben eine in den ETH-Reglementen festgelegte Maximalquote, bis zu der die Gebühren bei den betroffenen Individuen bleiben. Alles, was darüber hinausgeht, wird an die Schule abgegeben. Das ist geprüft und durchgesetzt. Sie dürfen mir mit gutem Gewissen abnehmen, dass wir aufgeräumt haben. Also auch hier: bitte mit der Mehrheit gehen und den Minderheitsantrag ablehnen.