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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-06-09

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Es besteht ein breiter Konsens, dass die höhere Berufsbildung zu stärken und zu fördern ist, dass Fehlanreize zu korrigieren sind. Studierende der tertiären Bildungsstufe sind heute finanziell sehr unterschiedlich belastet. Wer einen Abschluss in der höheren Berufsbildung anstrebt, trägt die Kosten heute weitgehend selber. Die Kantone subventionieren zwar ausgewählte Anbieter von vorbereitenden Kursen, und der Bund beteiligt sich indirekt über die jährlichen Pauschalbeiträge an die Kantone. Für die Absolventen sind die finanziellen Kosten der Tertiärstufe B aber nicht vergleichbar mit jenen der Tertiärstufe A. Das sind hohe Kosten, die selber getragen werden und die zur Folge haben können, dass weniger Bildung oder eine andere Ausbildung in Anspruch genommen wird, als eigentlich nachgefragt und erwünscht wäre. Das ist nicht im Sinne unserer Volkswirtschaft, unserer Fachkräftestrategie und unseres Bildungsstandortes. Wir Grünliberalen unterstützen daher das Ziel, die unterschiedlichen Belastungen der Bildungsgänge einander anzugleichen und die Teilnehmer von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Prüfungen finanziell direkt zu unterstützen, indem zu einer subjektbezogenen Finanzierung gewechselt wird.

Zum zweiten Punkt: Man kann nicht auf der einen Seite der Berufsbildung einen höheren Stellenwert zuordnen und auf der anderen Seite die dafür notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stellen. Das geht dann womöglich zulasten der beruflichen Grundbildung. Das gilt es aus unserer Sicht zu vermeiden.

Zu den Anträgen in Block 1: Wir Grünliberalen unterstützen die Minderheit Munz, um eine Differenz zu schaffen und um hier Klarheit zu erlangen. In Artikel 56a hat es in der Version des Bundesrates und der Mehrheit aus unserer Sicht einen Widerspruch. In der französischen Version steht im Titel "subventions aux personnes ayant accompli des cours". Daraus lässt sich schliessen, es gehe um die Personen, die das Examen bestanden haben. In Absatz 1 heisst es dann "subventions aux personnes ayant achevé des cours"; das heisst, es geht um jene, welche den Kurs gemacht haben, aber nicht unbedingt das Examen bestanden haben. Das ist nicht das Gleiche, und es besteht auch ein Unterschied zur deutschen Version.

Unsere Haltung ist, dass im Grundsatz die Kurse inklusive der Prüfung absolviert werden sollen, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, dass die Prüfung aber nicht zwingend bestanden werden muss. Wir erzielen sonst ein suboptimales Ergebnis; es würde weniger Bildung nachgefragt, als erwünscht ist, dies aus Angst vor Verschuldung, wenn die Kosten bei Nichtbestehen oder bei Abbruch des Kurses selber getragen werden müssten. Hier braucht es eine Klarstellung.

Zu einem weiteren Punkt, zur Vorauszahlung durch die Teilnehmer, die Absolventen: Das kann gerade bei mehrjährigen Kursen, bei teuren Kursen Abhalteeffekte auslösen. Das ist nicht erwünscht. Wir erachten es als erstrebenswert, dass die Subjektfinanzierungsbeiträge des Bundes nicht erst nach Abschluss der Ausbildung bezogen werden können, sondern nach Bedarf, auch dann, wenn die Rechnung bezahlt werden muss, dann, wenn kein kantonaler Fonds, kein Arbeitgeber mit- oder vorfinanziert. In diesen Punkten braucht es aus unserer Sicht noch eine Klarstellung.

Im Übrigen unterstützen wir in Block 1 die Mehrheiten.