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Thurnherr Walter · 2016-06-13

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-06-13

Wortprotokoll

Die Mandatsverteilung bei den Nationalratswahlen wird heute in den Artikeln 40 ff. des Bundesgesetzes über die politischen Rechte geregelt. Die Beurteilungen durch Expertinnen und Experten über die Vor- und Nachteile der einzelnen Mandatsverteilungsverfahren gehen stark auseinander. Dabei ist zumindest Einigkeit darüber auszumachen, dass es "das beste" respektive "das gerechteste" Mandatsverteilungsverfahren wohl nicht gibt. Bundesrat und Parlament haben sich denn auch bereits mehrfach mit der Frage der Ausgestaltung des Proporzwahlrechts bei den Nationalratswahlen auseinandergesetzt. Im Rahmen der Interpellation Minder 13.3999 wurde im Ständerat, ebenfalls unter Hinweis auf das Proporzwahl-Jubiläum von 2019, die Frage nach einem neuen Wahlverfahren für die Nationalratswahlen ausführlich diskutiert. Damals wurde festgestellt, dass sich das geltende Verfahren nach Hagenbach-Bischoff für die Verteilung der Mandate, wie wir es auf eidgenössischer Ebene kennen, einerseits bewährt hat, und dass es andererseits bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bis heute grosse Akzeptanz geniesst. Diese Beurteilung hat nach Meinung des Bundesrates auch heute, zwei Jahre nach der erwähnten Diskussion, noch ihre Gültigkeit. Folglich bestehen auch keine Pläne für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte in dieser Frage.

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