Engler Stefan · Ständerat · 2016-06-13
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
In der Chronologie des Behandlungsablaufs dieser beiden Vorlagen haben der Sprecher der Mehrheit und jetzt auch die Departementsvorsteherin ihre Standpunkte bereits erläutert und dargelegt, weshalb die privilegierte Einbürgerung der Ausländerinnen und Ausländer dritter Generation auf dem Weg der erleichterten Einbürgerung erfolgen soll und nicht auf dem Weg einer vereinfachten Einbürgerung im ordentlichen Verfahren. Für mich steht ausser Frage, dass die Möglichkeit bestehen soll, dass sich Ausländerinnen und Ausländer dritter Generation privilegiert einbürgern lassen können. Ich bin aber der Meinung, dass der hier gewählte Weg über die Verfassung der falsche Weg ist. Ich möchte Ihnen die Überlegungen der Minderheit der Kommission dazu kurz erläutern.
Wenn Sie noch vor einer Woche die Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten durch ein Bundesgesetz aus föderalistischen Gründen abgelehnt haben, müssten Sie bei diesem Geschäft den gleichen Massstab anlegen und sich einer schleichenden Zentralisierung des Bürgerrechts widersetzen, auch wenn diese Zentralisierung als Spezialfall bezeichnet daherkommt. Es handelt sich letztlich um einen Entzug von Kompetenzen der Kantone und Gemeinden und um die Verlagerung neuer Bürgerrechtskompetenzen auf den Bund.
Es gibt bereits eine ganze Reihe von Kantonen, nämlich sechzehn an der Zahl, die heute schon vereinfachte Voraussetzungen der Einbürgerung für die erwähnten Personengruppen kennen. Diese Vereinfachungen beziehen sich etwa auf den Verzicht auf Sprach- und Staatskundetests, auf die Reduktion der Einbürgerungstarife, auf kürzere Wohnsitzfristen oder generell auf vereinfachte Verfahren. Hier knüpft die Minderheit an, wenn sie sich auf den Standpunkt stellt: Es ist gescheiter, beim ordentlichen Verfahren zu bleiben und den Kantonen die Möglichkeit zu geben, die [PAGE 451] Privilegierung solcher Einbürgerungen selber zu bestimmen, oder aber im Bürgerrechtsgesetz einen Rahmen zu skizzieren, an dem sich die Kantone in dieser Frage zu orientieren haben.
Es geht also um vereinfachte Einbürgerung statt erleichterte Einbürgerung. Bei der vereinfachten Einbürgerung bleiben die Kompetenzen beim Kanton und bei den Gemeinden. Die parlamentarische Initiative und die Mehrheit verfolgen die Absicht, die Einbürgerung dieser Kategorie von Ausländerinnen und Ausländern beim Bund einheitlich für die ganze Schweiz zu zentralisieren. Ich halte diesen Plan für einen gesetzgeberischen "Murks", bei dem eine Verfassungsabstimmung in Kauf genommen wird, ohne dass der Mehrwert dies rechtfertigen würde, umso mehr, als - ich habe es gesagt - schon eine Vielzahl von Kantonen die Möglichkeit der vereinfachten Einbürgerung kennt.
Sie haben es vorhin gehört: Die erleichterte Einbürgerung, wie sie von der Mehrheit verlangt wird, verlangt von den Gesuchstellern, dass sie die Biografie ihrer Grosseltern belegen müssen. Sie müssen also genau wissen, woher ihre Grosseltern gekommen sind und unter welchem Aufenthaltstitel sie sich in der Schweiz aufgehalten haben; das Gleiche müssen sie auch bezüglich der eigenen Eltern wissen. Materiell nämlich haben die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller genau die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen, wie wir sie bei der ordentlichen Einbürgerung gerade beschlossen und in Kraft gesetzt haben. Es wird nämlich eine Integrationsprüfung verlangt, die in Zukunft in diesen Fällen aber durch den Bund zu erfolgen hat. Ich sehe da wirklich keinen grossen Gewinn für die interessierten Einbürgerungswilligen der dritten Ausländergeneration.
Unter dem Strich stimmt für mich dieses gesetzgeberische Projekt mit einer Verfassungsabstimmung nicht mit dem überein, was wir den einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation in Aussicht stellen. Das, was auf der Verpackung steht, steht letztlich nicht mit dem Inhalt im Einklang, im Gegenteil: Wir riskieren sogar, hinter die heutige Regelung gewisser Kantone, die das vereinfachte Verfahren bereits kennen, zurückzufallen.
Es wurde fairerweise durch den Kommissionssprecher und auch von der Bundesrätin zu Recht gesagt, dass es für die Kantone noch weitere Möglichkeiten der Vereinfachung gäbe. Man könnte die Reduktion der minimalen Aufenthaltsdauer oder Erleichterungen beim Wohnsitzerfordernis vorsehen. Vor allem aber könnte man für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation eine Integrationsvermutung schaffen. Sie hätten dann nicht einmal den Beweis anzutreten, dass sie integriert sind: Es würde die Vermutung gelten, dass, wer hier geboren ist und so lange bei uns ist, die Integrationsanforderungen bereits erfüllt.
Es kommt dazu, dass wir nebst der gerade in Kraft gesetzten grossen Revision des Bürgerrechtsgesetzes und dieser Revision des Bürgerrechtsgesetzes noch eine dritte Revision von Verfassung und Bürgerrechtsgesetz auf dem Tisch haben: Es geht nämlich um die Einbürgerungsvoraussetzungen bei eingetragenen Partnerschaften. Das wäre die dritte Vorlage, die uns innert ganz kurzer Zeit ebenfalls noch beschäftigen wird.
Das alles führt mich zu einer anderen Schlussfolgerung als der der Kommissionsmehrheit: Ich komme nämlich zur Schlussfolgerung, dass es sich nicht lohnt, die föderalistische Ordnung des Einbürgerungsverfahrens aufs Spiel zu setzen, weil der Gewinn dafür zu klein ist. Man sollte den Kantonen vertrauen, dass sie im Rahmen der vereinfachten Einbürgerung Vereinfachungen und Privilegierungen der Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation vorsehen können.
Wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen, bedeutet dies, dass wir die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung aus der Verfassung streichen. Das heisst mit anderen Worten: Auch Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation unterliegen somit der ordentlichen Einbürgerung, dort aber unter vereinfachten Voraussetzungen.
Das ist der Antrag der Kommissionsminderheit, die hier nicht einen neuen Spezialfall erleichterter Einbürgerungen schaffen will.