Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-06-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes müssen die Mitglieder der Bundesversammlung angeben, welche Tätigkeiten sie neben dem Parlamentsmandat ausüben. Die drei Initiativen Keller Peter 15.441, der SP-Fraktion 15.449 und der grünen Fraktion 15.463 verlangen, dass die Angaben über Interessenbindungen mit den daraus resultierenden Einkünften ergänzt werden müssen. Im Weiteren verlangt die Initiative Keller Peter 15.446 eine freiwillige Deklaration der Einkünfte.
Die SPK Ihres Rates führte auf der Grundlage dieser vier parlamentarischen Initiativen eine ausführliche Debatte über die Notwendigkeit strengerer Transparenzvorschriften für die Mitglieder des Parlaments und kam zu Schluss, dass es keinen Mehrwert bringt, wenn die Höhe der Einkünfte aus ausserparlamentarischen Tätigkeiten angegeben werden muss.
Folgende grundsätzliche Gründe sprechen dagegen:
1. Wir sind ein Milizparlament, und die Kompetenzen der Parlamentarier basieren im Wesentlichen auf ausserparlamentarischen Tätigkeiten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht angebracht, dass das Einkommen aus ebendiesen Tätigkeiten öffentlich gemacht werden muss.
2. Eine Interessenwahrung setzt in erster Linie eine ideelle Identifikation voraus. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich jemand für ein bestimmtes Interesse in Abhängigkeit von der Entschädigung einsetzt.
3. Eine Publikation von Einkünften dürfte primär dem Voyeurismus Vorschub leisten, ohne Nutzen für unser Milizsystem oder echte Klarheit zu schaffen.
Neben diesen grundsätzlichen Einwänden sprechen auch praktische Probleme gegen die Publikation der Höhe der Einkommen:
Erstens sind es häufig Selbstständigerwerbende, die Mandate im engen Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat wahrnehmen. Wer verschiedene Mandate ausübt, könnte diese unter dem Dach einer eigens dafür gegründeten Firma zusammenfassen, um die Einkünfte aufgrund dieser fragwürdigen Ausnahmeregelung nicht angeben zu müssen. [PAGE 1026]
Zweitens wäre es nicht plausibel, wieso Einkünfte aus Tätigkeiten in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die in eigenem Besitz sind, von der Anzeigepflicht ausgenommen sein sollten, wie dies die parlamentarische Initiative 15.441 vorschlägt, und zwar bei einer Mindestkapitalbeteiligung von 10 Prozent.
Drittens erachtet es die Kommission als problematisch und heikel, wenn Einkünfte auch aus beruflichen Tätigkeiten angegeben werden müssen, wenn diese geeignet sind, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, wie dies die parlamentarische Initiative 15.449 verlangt. Es stellt sich die Frage, wie das Kriterium "Anschein der Abhängigkeit" rechtlich definiert werden kann. Dabei gilt es auch das Berufsgeheimnis zu beachten, welches insbesondere für die Anwaltstätigkeit von Bedeutung ist. Wenn sich jedoch gewisse Berufsgruppen auf das Berufsgeheimnis berufen können und andere nicht, wird im Parlament eine Zweiklassengesellschaft bezüglich der Deklarationspflicht geschaffen.
Die Kommissionsmehrheit erachtet deshalb eine gesetzliche Pflicht zur Angabe der Höhe der Einkünfte aus ausserparlamentarischen Tätigkeiten weder als nötig noch als praktikabel in der Umsetzung. Sie findet es zudem überflüssig, die freiwillige Deklaration dieser Einkünfte gemäss der parlamentarischen Initiative 15.446 zu regeln. Wer seine Einkünfte öffentlich transparent machen will, kann dies auf der eigenen Homepage tun. Es ist nicht notwendig, das öffentliche Interessenregister zu diesem Zweck mit einer Rubrik zu belasten.
Die Kommission erachtet es indessen als vertretbare Ergänzung des Interessenregisters, wenn angegeben wird, ob die aufgeführten Tätigkeiten ehrenamtlich oder gegen Bezahlung wahrgenommen werden. Diese Information verfügt durchaus über einen gewissen Gehalt, und die entsprechende Unterscheidung ist relativ einfach vorzunehmen. Die Kommission hat deshalb der Initiative Keller Peter 15.437, "Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten", Folge gegeben.
Die Minderheit der Kommission - Sie haben es von den Sprechern gehört - ist der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Politikerinnen und Politikern mehr Transparenz erwarten. Die Wählerinnen und Wähler möchten über die finanziellen Abhängigkeitsverhältnisse der Parlamentsmitglieder informiert sein, und Transparenz könnte einen Beitrag zur Steigerung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Politik leisten.
Die SPK-NR hat die Vorstösse am 15. April dieses Jahres beraten und wie folgt entschieden: Der parlamentarischen Initiative Keller Peter 15.441, "Offenlegungspflicht für Einkünfte aus Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen", wurde mit 16 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Der parlamentarischen Initiative Keller Peter 15.446, "Freiwillige Deklaration ehrenamtlicher und bezahlter Tätigkeiten, die unter die Offenlegungspflicht (Interessenbindungen) fallen", wurde mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen keine Folge gegeben. Der parlamentarischen Initiative 15.449 der sozialdemokratischen Fraktion, "Transparenz der Einkünfte und Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder", wurde mit 16 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Ebenfalls mit 16 zu 9 Stimmen wurde der parlamentarischen Initiative 15.463 der grünen Fraktion, "Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen", keine Folge gegeben.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.