Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-13
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Am 17. Juni 2011 hat Frau Nationalrätin Ingold Maja diese Motion eingereicht, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, "schnell eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Alkoholtestkäufen zur wirksamen Durchsetzung des Jugendschutzes zu schaffen". Der Nationalrat hat diese Motion am 23. Dezember 2011 mit 95 zu 93 Stimmen angenommen. Unsere Kommission, die SGK-SR, hat am 16. April 2012 einstimmig beschlossen, diese Motion zu sistieren, weil gleichzeitig die Totalrevision des Alkoholgesetzes in den Räten zur Beratung anstand. Als dann am 17. Dezember 2015 dieses Alkoholgesetz keine Gnade vor den Kammern fand, musste die SGK-SR das Geschäft wieder aufnehmen.
Immerhin war in der Zwischenzeit in der Behandlung des gescheiterten Alkoholgesetzes der geplante Artikel 13, welcher die Rechtsgrundlagen für diese Testkäufe abgegeben hätte, praktisch unbestritten. Er wurde vom Bundesrat in die Teilrevision des Alkoholgesetzes eingebaut und dann im Parlament ohne grosse Opposition genehmigt, sodass unsere SGK Ihnen empfiehlt, diese Motion gutzuheissen. Sie ist nach wie vor nötig, weil sich bei den Testkäufen im Jahre 2014 ergeben hat, dass 33,7 Prozent der 5022 im Jahre 2014 im Inland erfassten Testkäufe zu einem rechtswidrigen Alkoholverkauf geführt haben. Diese Quote lag im Jahre 2013 noch bei 25,6 Prozent. Es ist also so, dass unsere Gesetzgebung leider nur ungenügend vollzogen wird. Entsprechend ist es nötig, eine nationale Regelung vorzunehmen, weil erst wenige Kantone über eine Grundlage verfügen, die aber nicht in allen Kantonen dann auch zu einer vom Bundesgericht anerkannten Grundlage wurde.
Der Bundesrat hat gestützt auf die Ablehnung des Gesetzes beschlossen, uns zwei Teilrevisionen vorzulegen. Am 6. April dieses Jahres hat er die Botschaft zur ersten Teilrevision verabschiedet. Allerdings hat er auf die Regelung von Testkäufen verzichtet, weil sein Ziel darin besteht, zuerst insbesondere die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung zu integrieren und die Ethanolmarkt-Liberalisierung sowie die damit zusammenhängende Privatisierung des Profitcenters Alcosuisse über die Bühne zu bringen. Wir gehen aber davon aus - und ich bitte Herrn Bundesrat Maurer, dies zu bestätigen -, dass die zweite Teilrevision, die dann auch die Besteuerung, den Steuersatz sowie die Prävention mit der Grundlage für Testkäufe beinhaltet, ebenfalls der parlamentarischen Beratung zugeführt wird.
Dementsprechend beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, diese Motion anzunehmen.